Medienkonferenz zum Nachschauen

Der Bundesrat schickt die EU-Rahmenverträge ins Parlament

Am Freitag, dem 13. März 2026, hat der Bundesrat die neuen EU-Rahmenverträge zur weiteren Beratung ins Parlament geschickt. Bild: Keystone

Das ist neu: Der Bundesrat hat am Freitag, dem 13. März 2026, die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» verabschiedet. Die neuen EU-Rahmenverträge umfassen Anpassungen bestehender Abkommen und neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Warum es wichtig ist: Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Paket in unsicheren geopolitischen Zeiten den Zugang zum EU-Binnenmarkt stärke, der für Schweizer Exporte, Forschung und Wohlstand entscheidend sei. Ohne das Rahmenvertragspaket drohe eine Erosion der Beziehungen zur grössten Handelspartnerin. Die Unabhängigkeit der Schweiz werde durch Ausnahmen und Schutzklauseln gewährt.

Nebelspalter-Dossier zu EU-Rahmenverträgen

Der Bundesrat schlägt für das Vertragspaket eine klare Struktur vor. Die EU-Rahmenverträge werden in mehrere Teile aufgeteilt:
 


Schutzmechanismen: Mit der neuen Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit soll die Souveränität der Schweiz gewährt werden. Ausserdem soll die Mitwirkung der Kantoene und des Parlaments im «Decision Shaping» gestärkt werden.

Volksabstimmung: Der Bundesrat schlägt definitiv nur ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor. Die Landesregierung hält das Vertragspaket nicht für wichtig genug, als dass die Stimmbevölkerung sich dazu äussern müsste – Abstimmungen wird es nur dann geben, wenn jemand ein Referendum ergreift, was allerdings so sicher ist, wie das Amen in der Kirche.

Wie es weitergeht: Jetzt wird das Parlament die Vorlage prüfen. Parallel dazu plant der Bundesrat einen hochrangigen Dialog mit der EU auf Minister- und Parlamentsebene. Am Ende wird das Volk das letzte Wort haben – und wenn das Parlament entsprechend entscheidet, auch die Stände.

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