Das ist neu: Der Bundesrat hat am Freitag, dem 13. März 2026, die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» verabschiedet. Die neuen EU-Rahmenverträge umfassen Anpassungen bestehender Abkommen und neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Warum es wichtig ist: Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Paket in unsicheren geopolitischen Zeiten den Zugang zum EU-Binnenmarkt stärke, der für Schweizer Exporte, Forschung und Wohlstand entscheidend sei. Ohne das Rahmenvertragspaket drohe eine Erosion der Beziehungen zur grössten Handelspartnerin. Die Unabhängigkeit der Schweiz werde durch Ausnahmen und Schutzklauseln gewährt.
Der Bundesrat schlägt für das Vertragspaket eine klare Struktur vor. Die EU-Rahmenverträge werden in mehrere Teile aufgeteilt:
- Ein Bundesbeschluss zur Stabilisierung der bestehenden Beziehungen zur EU: Dazu gehören die Anpassungen der bestehenden Binnenmarktabkommen, die Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Schweizer Teilnahme an EU-Programmen (wie das Forschungsprogramm Horizon) und der Schweizer Kohäsionsbeitrag.
- Drei weitere Bundesbeschlüsse zu den neuen Abkommen: einer zum Stromabkommen, einer für das Abkommen zur Lebensmittelsicherheit und eines zum Gesundheitsabkommen.
- Gesetzliche Anpassungen im Inland: Daneben braucht es für die Umsetzung der EU-Rahmenverträge Gesetzesanpassungen, um die zahlreichen EU-Rechtsakte zu berücksichtigen, die übernommen werden müssen.
- Dazu sollen drei neue Bundesgesetze geschaffen werden: je eines zur Überwachung der staatlichen Beihilfen, eines zur Zusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und eines für die Kohäsionszahlungen an die EU.
- Zusätzlich müssen 36 bestehende Bundesgesetze angepasst werden: 15 davon umfangreich, 21 nur geringfügig.
- Um die Kosten zu decken, beantragt der Bundesrat vier neue Verpflichtungskredite.
Schutzmechanismen: Mit der neuen Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit soll die Souveränität der Schweiz gewährt werden. Ausserdem soll die Mitwirkung der Kantoene und des Parlaments im «Decision Shaping» gestärkt werden.
Volksabstimmung: Der Bundesrat schlägt definitiv nur ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor. Die Landesregierung hält das Vertragspaket nicht für wichtig genug, als dass die Stimmbevölkerung sich dazu äussern müsste – Abstimmungen wird es nur dann geben, wenn jemand ein Referendum ergreift, was allerdings so sicher ist, wie das Amen in der Kirche.
Wie es weitergeht: Jetzt wird das Parlament die Vorlage prüfen. Parallel dazu plant der Bundesrat einen hochrangigen Dialog mit der EU auf Minister- und Parlamentsebene. Am Ende wird das Volk das letzte Wort haben – und wenn das Parlament entsprechend entscheidet, auch die Stände.
