Was bedeutet die Unterstellung der Schweiz unter das Beihilferecht der EU?

Unter «staatlichen Beihilfen» versteht die EU jeden staatlichen Eingriff in die Wirtschaft. Dazu gehören Beteiligungen bei Unternehmen (zum Beispiel Kantonalbanken, Gebäudeversicherungen, Stromfirmen), die Vergabe von Konzessionen (zum Beispiel für Stauseen), bis zur Steuerpolitik.

Heute unterstehen nur das Luftverkehrsabkommen dem EU-Beihilferecht. Neu wären auch Strom und Landverkehr davon betroffen. Staatliche Beihilfen müssen in Zukunft von einer Kontrollbehörde in der Schweiz genehmigt werden. Ist die EU mit einem Entscheid nicht einverstanden, kann sie die Streitbeilegung in Gang setzen.

Diese Genehmigungspflicht beschneidet die Souveränität der Schweiz und der Kantone – und die Kompetenzen von Bundesrat, Parlament und Volk. Wir können in diesen Bereichen nichts mehr entscheiden, zum Beispiel auch nicht, wie viel Stromreserven wir vor dem Winter sicherstellen.