Löli des Tages (w/m/d)

Monika Rühl, Propagandistin von Economiesuisse

Das ist passiert: Die Direktorin von Economiesuisse kritisiert in einem Blogbeitrag die kürzlich lancierte Kompass-Initiative, welche völkerrechtliche Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme zwingend Volk und Ständen vorlegen will. Im Beitrag stimmt so ziemlich nichts, was Frau Rühl behauptet:
 

«Dank den Bilateralen haben wir Marktzugang zur wichtigsten Handelspartnerin und bleiben eigenständig in unserer Standortpolitik.»

Es geht nicht um Marktzugang sondern nur um den präferentiellen Marktzugang von 20 Branchen. Und die Standortpolitik ist nicht mehr eigenständig – wir verpflichten uns zur Übernahme von EU-Recht. 
 

«Zunächst bezieht sich die dynamische, aber jederzeit selbstständige Rechtsübernahme auf genau acht bilaterale Abkommen.»

Der Geltungsbereich der Abkommen ist unklar. Die EU schreibt: «Die am EU-Binnenmarkt teilnehmenden Schweizer Unternehmen müssen denselben Regeln und Verpflichtungen unterliegen wie die Unternehmen aus der EU.» (siehe hier)

«Die direktdemokratischen Rechte bleiben dabei gewahrt.»

Auf dem Papier hat Rühl recht, nur würden unsere Abstimmungen so aussehen: Entweder man stimmt für die Übernahme von EU-Recht oder man nimmt Wirtschaftssanktionen der EU in Kauf.
 

«So lässt der Initiativtext etwa offen, ob die Bestandsgarantie auch für das Luftverkehrsabkommen und für Schengen/Dublin gilt.»

Die in der Kompass-Initiative enthaltene Bestandesgarantie sieht vor, dass alle Staatsverträge, die vor der Annahme der Initiative in Kraft getreten sind, in Kraft bleiben. Einzig ein «institutionelles Rahmenübereinkommen oder vergleichbares Abkommen» mit der EU müsste gekündigt werden, wenn Volk und Stände nicht darüber abstimmen konnten.
 

«Nicht nur das: Die Initiative sieht eine massive Ausdehnung des obligatorischen Referendums vor. So sollen künftig auch andere wichtige Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.»

Was daran schlecht sein soll? Monika Rühl lässt es offen.

Der Löli-Faktor: Rühl wiederholt die stereotypen Argumente, wie schon beim Rahmenabkommen. Auf den eigentlichen Inhalt der Kompass-Initiative geht sie kaum ein. Stattdessen verharmlost sie die Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme und ignoriert die berechtigten Bedenken bezüglich der Souveränität der Schweiz.
 

  • Besonders irritierend ist ihre Darstellung der Kompass-Initiative als Gefahr für den bilateralen Weg, während sie die potenziellen Risiken einer EU-Passivmitgliedschaft herunterspielt.
     
  • Rühl verkennt offenbar, dass es gerade die Initianten sind, die einen Plan B für eine souveräne und erfolgreiche Schweiz anbieten, während sie selbst unkritisch an einem Modell festhält, das die Schweizer Selbstbestimmung zunehmend aushöhlt.

Wie sie es wieder gut machen kann: Wir empfehlen Frau Rühl eine gründliche Lektüre der Dokumente der künftigen Verträge. Es gibt keine Stelle bei der EU-Kommission in Brüssel, die ihre Auffassung über die Tragweite der Rahmenverträge offiziell so bestätigt. Auch unter Schweizer Juristen besteht kein Konsens darüber, dass die Bilateralen I als institutionelles Abkommen zu qualifizieren sind.

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