Was sind die Folgen für die Zuwanderung?

Die Schweiz verpflichtet sich mit dem neuen Personenfreizügigkeits-Abkommen die Unionsbürgerrichtlinie zu übernehmen. Das bedeutet, dass EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen «Daueraufenthalt» erhalten. Heute bekommen sie diese Genehmigung erst nach zehn Jahren.

Weil Arbeitslosigkeit und sechs Monate Sozialhilfe keinen Einfluss auf diese Bestimmung haben, muss ein EU-Ausländer nur dreieinhalb Jahre hier arbeiten und darf dann für immer bleiben – Unterstützung durch den vollständigen Schweizer Sozialstaat inklusive. Unter «arbeiten» versteht der Gerichtshof der EU (EuGH) auch minimale Teilzeitjobs. Bei Inkrafttreten der neuen Personenfreizügigkeit haben 570’000 EU-Bürger Anrecht auf diesen Daueraufenthalt. 

Gleichzeitig wird der Familiennachzug ausgeweitet: Das Aufenthaltsrecht gilt nicht nur für den EU-Bürger selbst, sondern auch für seine Familie – egal, welche Staatsangehörigkeit sie hat. Der kürzlich in Deutschland eingebürgerte Syrer kann also seine ganze syrische Familie in die Schweiz kommen lassen.

Zur Familie gehören der Ehepartner, die Kinder und Enkel unter 21 Jahren sowie die Eltern oder Grosseltern, wenn sie finanziell unterstützt werden. Auch die Familie des Ehepartners kann unter denselben Bedingungen in die Schweiz kommen. Neu dürfen all diese Personen nach fünf Jahren in der Schweiz ein eigenes Daueraufenthaltsrecht bekommen.

Zusätzlich können auch weitere Verwandte, wie Onkel oder Cousins einreisen, sofern sie von ihrem Verwandten unterstützt werden oder pflegebedürftig sind. Auch haben Konkubinatspartner einen Anspruch darauf, erleichtert in die Schweiz nachzukommen.

Die Bedingung, dass es für den Familiennachzug eine «angemessene Wohnung» braucht, fällt weg. In Deutschland sind deswegen Slums entstanden. Führende Politiker kritisieren, die Personenfreizügigkeit führe zur Einwanderung in die Sozialsysteme, also genau das, was die Schweiz eigentlich vermeiden wollte.

Hinzu kommt: Heute sind Studenten von der Freizügigkeit ausgenommen. In Zukunft dürfen EU-Studenten ohne Begrenzung an Schweizer Unis und Fachhochschulen studieren. Das forderte die EU. Es ist nicht einmal erlaubt, dass sie höhere Studiengebühren zahlen müssen, obwohl weder sie noch ihre Eltern via Steuern einen Beitrag an Schweizer Universitäten leisten. Die entsprechenden Beschlüsse des Parlamentes können nicht umgesetzt werden. Die Folge: Die Studiengebühren dürften für alle Studenten deutlich steigen.

Eigentlich verbietet der Text der 2014 angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative den Abschluss neuer Verträge, welche die Zuwanderung ausdehnen. Ein ehemaliger Bundesrichter ist deshalb der Meinung, der Bundesrat müsse dem Parlament zusammen mit den Verträgen die Streichung dieses Artikels vorschlagen. Klar ist: Die Initiative fordert die Steuerung der Zuwanderung. Sie wurde nie umgesetzt und das neue Personenfreizügigkeits-Abkommen steuert es noch weniger. 

Fazit: Seit dem Jahr 2000 hat die Bevölkerung um 1,9 Millionen Personen zugenommen. Diese Entwicklung dürfte mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen mindestens so weiter gehen.