Somms Memo

Die miserablen EU-Verträge: Sie sind noch miserabler als angenommen

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26.06.2025
Ignazio Cassis (FDP), Bundesrat und Aussenminister: «Das maximal Mögliche»? Bild: Keystone
Ignazio Cassis (FDP), Bundesrat und Aussenminister: «Das maximal Mögliche»? Bild: Keystone

Die Fakten: Die neuen Rahmenverträge mit der EU erleichtern den Familiennachzug. Sogar die Grosseltern können kommen.

Warum das wichtig ist: Diese Verträge sind so miserabel, dass man sich fragt, wie in aller Welt man sie verteidigen kann.

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Seit etwa sechs Monaten klopfen sich die Schweizer Diplomaten gegenseitig auf die Schultern, sie loben sich, sie preisen sich, sie halten sich für die besten Diplomaten der Welt:

  • Sie hätten sehr gut verhandelt, teilen sie uns mit: hart, brutal, unnachgiebig, so dass sich die EU-Leute wohl jedes Mal nach einem solchen Stahlbad nach den Wellness-Ferien sehnten. Wie man hört, nahm die Burn-out-Rate in Brüssel unter EU-Funktionären zu
     
  • Selbst ihr Chef Ignazio Cassis, dieser arme Bundesrat, der es sich hat bieten lassen müssen, dass Hunderte seiner unloyalen Mitarbeiter sich in einem Brief über seine Politik beschwerten (natürlich ging es um Israel), selbst dieser Bundesrat, der also keinen Grund dazu hätte, seinen Diplomaten speziell zu vertrauen, singt Hymnen und Choräle: «Die Verträge mit der EU sind das maximal Mögliche», sagte er in der NZZ

Maximal möglich? Wenn das so ist, dann sind diese Verträge maximal schlecht – wie ein Artikel der NZZ beweist, der am Mittwoch erschienen ist. Er ist Pflichtlektüre.

Katharina Fontana hat das Dossier der Personenfreizügigkeit untersucht, wo die Schweizer ihre Haut angeblich so teuer verkauft haben: Zwar übernehme man die Unionsbürger-Richtlinie (was schlimm genug ist), aber eben nur «massgeschneidert», sagt der Bundesrat.

Massgeschneidert für wen? Für die Schweizer oder für alle Ausländer, die gerne in unser Land ziehen würden, wenn nötig, auch ohne Arbeitsvertrag?

3 Punkte, 3 Skandale:
 
In der EU gilt, dass alle EU-Bürger und deren Familien nach fünf Jahren das Recht erhalten, auf immer in jedem EU-Land ihrer Wahl zu bleiben – ob sie nun arbeiten oder nicht

Konkret: Ein Rumäne, der nach Deutschland zieht, kann sich nach fünf Jahren Aufenthalt hier unbefristet niederlassen. Diese Option büsst der Rumäne nur ein, wenn er für zwei Jahre wegzieht. Sollte er Sozialhilfe beziehen, sollte er arbeitslos werden: Das alles ist kein Hinderungsgrund für einen Daueraufenthalt.

Wenn man daran denkt, um wieviel höher die deutsche Sozialhilfe im Unterschied zur rumänischen liegt, kann man wohl von einer gewissen Anreizstruktur reden – die manche Rumänen dazu bewegen dürfte, sich nach Deutschland aufzumachen. Und selbstverständlich darf er auch seine Familie mitbringen.

 
Weil wir die Unionsbürger-Richtlinie nun auch in unser Gesetz überführen sollen, gilt das künftig ebenso in der Schweiz – mit einer Ausnahme, auf die unsere Diplomaten besonders stolz sind:

  • Sie haben ausgehandelt, dass ein EU-Bürger diesen Daueraufenthalt nur beanspruchen kann, wenn er fünf Jahre hier erwerbstätig war

​​​​​​​
​​​​​​​Bravo! Würde man gerne ausrufen – zumal der Bundesrat uns das doch versichert.

 Segensreiche Pesonenfreizügigkeit.

Hier kommt der Skandal Nummer 1: Denn war heisst schon «erwerbstätig»? 

  • Bezieht ein EU-Bürger in diesen fünf Jahren Sozialhilfe, gilt er als offiziell «Erwerbstätiger» – erst ab sechs Monaten wird die fünf Jahres-Frist unterbrochen
     
  • Genauso ist das der Fall, wenn er arbeitslos geworden ist und Arbeitslosengelder bekommt, auch dann bleibt er formell ein «Erwerbstätiger», solange er sich bei einem RAV einschreibt


Kurz: Ein EU-Bürger kann mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz einwandern, seine ganze Familie mitbringen, dreieinhalb Jahre arbeiten, dann den Job verlieren, anderthalb Jahre nichts tun – um schliesslich den Daueraufenthalt zu erlangen. «Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt dies», hält die NZZ fest.
 
Um es zu wiederholen, was das heisst: 
 

  • Dieser Ausländer darf für immer in der Schweiz bleiben, – bis er gestorben ist
     
  • Das gleiche gilt für seine Familie. Und ob er in seinem Leben in der Schweiz je wieder arbeitet, das steht in den Sternen. Müssen muss er nicht

 
Nein, wir gewähren es faktisch der ganzen Welt.

Wenn das eine «gewichtige Ausnahme» ist, wie sich der Bundesrat ausdrückt, die unsere Diplomaten da unter Aufbringung all ihrer Chuzpe erreicht haben, dann heisse ich Mickey Mouse und Ignazio Cassis ist Donald Duck.
 
Dieses Daueraufenthaltsrecht ist nichts anderes als ein Recht auf permanente Einwanderung in eines der reichsten Länder der Welt. Wir gewähren es 450 Millionen EU-Bürgern. 

Und das geht so. 
 
Skandal Nummer 2: Was heisst denn «Familiennachzug»?
 
Wie immer muss man hier das Kleingedruckte lesen, – was die meisten Stimmbürger (auch ich) in der Regel ja nicht tun, weshalb der Bundesrat wohl hofft, solch miserable Verträge durchzubringen.
 
Dieses neue «Daueraufenthaltsrecht», das wir künftig mit den Rahmenverträgen akzeptieren sollen, steht ja nicht nur dem angeblich erwerbstätigen EU-Bürger zu, sondern auch seiner Familie.

Wer unter diesem vertraut klingenden Wort «Familie» und deren Nachzug die westeuropäische Kernfamilie versteht, wie sie bereits in karolingischer Zeit aufgekommen ist: zwei Eltern und deren Kinder, der hat keine Ahnung von der semantischen Fantasie, die in Brüssel – und bald auch in Bern – vorherrscht.
 
Gemäss Rahmenverträgen zählen zu einer «Familie»: 
 

  • Ehegatte, Kinder, Enkel (sofern noch nicht 21 Jahre alt)
     
  • sowie die Eltern des «erwerbstätigen» EU-Bürgers, 
     
  • dann dessen Grosseltern, wenn sie von ihren Verwandten betreut werden, 
     
  • weiter die Schwiegereltern sowie deren Eltern (also die Grosseltern der Ehegattin)
     
  • allenfalls auch noch Stiefkinder – oder sogar Onkels und Cousins, soweit sie betreut werden 
     

Gut und gern gelangen so mit einem einzigen EU-Bürger, der dreieinhalb Jahre bei uns arbeitet, um die dreissig Leute in unser Land, die nicht, womöglich nie arbeiten. Alles legal.
 
Massgeschneidert? Ich frage mich, was für Anzüge Ignazio Cassis trägt.

Skandal Nummer 3: Was heisst schon «EU-Bürger»?
 
Eine EU-Familie kann nicht nur ziemlich umfangreich sein, wie Figura sein, sondern es muss im strengen Sinne auch keine EU-Familie sein. Zumal es keine Rolle spielt, welcher Nationalität die einzelnen Familienangehörigen sind, die nachgezogen werden. 
 
Konkret: Ein Schwede zieht in die Schweiz. Er ist mit einer Marokkanerin verheiratet, was vorkommt in Schweden, denn dieser Schwede war ursprünglich vielleicht ebenso ein Marokkaner. Diese marokkanische Ehegattin bringt ihre fünf Kinder mit, deren zwei bereits selber Kinder haben, dann denkt sie noch an ihre Eltern, die sie nun finanziell unterstützen will, womöglich gibt es noch Grosseltern, oder einen Onkel, der pflegebedürftig ist, und gemäss neuen Rahmenverträgen jetzt auch mitgebracht werden kann.
 

  • Mit anderen Worten: ein einziger Schwede, der vielleicht für dreieinhalb Jahre in einer Bar in Schlieren unterkommt, erhält das Recht, einen ganzen marokkanischen Clan für immer in unser Land zu bringen

 
Wir sind irr. Ich kann es nicht anders sagen.
 
Und wer für diese Verträge wirbt, der hat ein sehr eigenwilliges Verständnis von «nationalem Interesse».

Seit 1848 leisteten die Bundesräte, nachdem sie gewählt worden waren, diesen Amtseid:
 

  • «Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten, die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren, die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volks und seiner Bürger zu schützen und zu schirmen, und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!»

 
Seit 2003 gilt nur noch die kurze Formel:
 

  • «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» 
     

Ignazio Cassis hat Glück gehabt, dass der alte Eid nicht mehr gilt.

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