Die Fakten: Die Befürworter der Personenfreizügigkeit argumentieren, dass nur in die Schweiz kommen könne, wer hier arbeite. So auch das Staatssekretariat für Migration. Das trifft bereits auf den Familiennachzug nicht zu. Doch auch für die arbeitende Person gibt es keine Mindestanforderungen: Ein Arbeitsvertrag mit minimalem Pensum reicht. Weder Arbeitslosigkeit noch der Bezug von Sozialhilfe oder eine IV-Rente ändern etwas am Recht auf Freizügigkeit.
Das zeigt eine Analyse von Urteilen des Gerichtshofes der EU (EuGH), die in der Schweiz Gültigkeit haben.
