Das ist passiert: In einem Gastkommentar im «Tages-Anzeiger» argumentiert die Europarechtlerin, dass ein obligatorisches Referendum bei der Abstimmung über die EU-Verträge nicht angezeigt sei und stützt sich dabei auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Zuvor hatte sie eine freiwillige Unterstellung unter das obligatorische Referendum und damit unter das Erfordernis des Ständemehrs als «verfassungswidrig» bezeichnet.
Löli des Tages (w/m/d)
Astrid Epiney, Rechtsprofessorin mit Nachholbedarf im Verfassungsrecht
19.02.2025

Wenn Europarechtler sich zu Verfassungsfragen äussern... Astrid Epiney. Bild: Keystone/eigene Montage