
Darum geht's nächste Woche
- Ob mit dem Schweizer Kreuz werben darf, wer gar nicht in der Schweiz produziert.
- Ob der Bundesrat sich (weiterhin) über die eigenen Regeln zur Sachlichkeit in Abstimmungskämpfen hinwegsetzen darf.
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Was nächste Woche aktuell wird
1. Ob mit dem Schweizer Kreuz werben darf, wer gar nicht in der Schweiz produziert.
In Kürze: Ständerat Fabio Regazzi (Mitte/TI) fordert: Wer im Ausland produziert, soll das Schweizerkreuz nicht mehr aufs Produkt drucken dürfen – auch nicht, wenn das Produkt in der Schweiz designt wurde. Am 24. September entscheidet die kleine Kammer über seine Motion.
Die Fakten:
- Seit März 2026 dürfen laut geänderter Praxis des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) auch im Ausland hergestellte Produkte das Schweizerkreuz tragen – sofern sie zusätzlich einen Zusatz wie «Swiss Engineering» führen.
- Regazzis Motion will das per Gesetz wieder verbieten: Forschungs- oder Design-Hinweise nach Markenschutzgesetz sollen künftig ohne Kreuz auskommen müssen, so wie es 2012 beschlossen worden war.
- Profitiert von der neuen Praxis hat unter anderem Schuhhersteller On, der damit einen jahrelangen Streit mit den Behörden gewann.
- Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf eine laufende Evaluation der Swissness-Regeln.
Warum das wichtig ist: Das Schweizerkreuz ist ein Verkaufsargument – und ein knappes Gut. Je häufiger es auch auf Importware klebt, desto weniger wert ist es für jene KMU, die tatsächlich in der Schweiz produzieren. Diese müssen sich überlegen, ihre Produktion ins Ausland zu verlegen.
Die «On-Affäre»:
- On verkaufte im Ausland jahrelang Schuhe mit Schweizerkreuz, kombiniert mit «Swiss Engineering» – produziert wurde aber in Asien; Aufsichtsbehörden und Konkurrenten sahen darin einen Gesetzesverstoss und eine Täuschung der Konsumenten.
- Die Affäre eskalierte, als bekannt wurde, mit welchen Mitteln On seine Interessen durchsetzte.On soll das IGE massiv unter Druck gesetzt und mit einer millionenschweren Staatshaftungsklage gedroht haben.
- Einknicken der Behörde: Das IGE gab dem Druck nach, löschte ein kritisches Interview von seiner Website und zog involvierte Beamte vom Dossier ab.
- Lockerung: Das IGE änderte seine Praxis und erlaubt das Schweizerkreuz künftig, wenn das Produkt in der Schweiz erforscht und entwickelt wurde – sofern das Kreuz direkt im Kontext von «Swiss Engineering» steht.
Kritik von links: SP‑Ständerat Baptiste Hurni (NE) will vom Bundesrat wissen, ob die Swissness wegen der «ON»-Affäre in Gefahr ist. Er fragt nach den Kriterien für «Swiss Engineering» und insbesondere nach der Kompetenz des IGE für solche Grundsatzentscheide und nach Folgen für Industrie, Uhren- und Maschinenbaubranche.
Das Stimmungsbild: Umfragen des Gewerbeverbands unter Kantonalverbänden und Stimmberechtigten zeigen: Fast 90 Prozent wollen das Kreuz nur noch für Produkte, die in der Schweiz selbst hergestellt werden – die IGE-Praxisänderung ist unpopulär.
Der Gegenwind: Das Bundesamt für Justiz hat das IGE zwar beauftragt, die Swissness-Regeln zu evaluieren. Bis Resultate vorliegen, sieht der Bundesrat für eine Gesetzesänderung keinen Anlass – und behält sich vor, die Motion notfalls in einen blossen Prüfauftrag umzuwandeln.
Was jetzt kommt: Nimmt der Ständerat die Motion am 24. September an, geht sie in den Nationalrat. Verwirft er sie, bleibt die im März gelockerte IGE-Praxis vorerst in Kraft – trotz Kritik aus mehreren Fraktionen.
Meine Beurteilung: Der Bundesrat verteidigt hier ein Problem, das er selber geschaffen hat. Die Verwaltung lockert eine Regel per Praxisänderung, ohne das Parlament zu fragen – und wenn das Parlament reagiert, heisst es: «Warten wir die Evaluation ab». Derweil verlieren das Kreuz und damit der Produktionsstandort Schweiz an Wert, während sich niemand in Bern die Finger schmutzig macht. Dass es um Jobs geht, interessiert die Verwaltung nicht.

2. Ob der Bundesrat sich (weiterhin) über die eigenen Regeln zur Sachlichkeit in Abstimmungskämpfen hinwegsetzen darf.
In Kürze: Eine Motion aus der Staatspolitischen Kommission will Bundesräten Abstimmungspropaganda verunmöglichen. Der Bundesrat lehnt ab – obwohl er selbst beschlossen hat, sich zurückzuhalten.
Die Fakten: Die Motion will die «Zurückhaltende sowie sachliche Kommunikation des Bundesrates und der zentralen wie dezentralen Verwaltung bei Volksabstimmungen sicherstellen». In der Kommission wurde sie von SVP, FDP, Mitte und Grünliberalen unterstützt und mit 14 gegen 10 Stimmen beschlossen.
Die vier Aufträge an den Bundesrat:
- Massnahmen ergreifen, welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen verbindlich regeln und durchsetzbar machen.
- Massnahmen ergreifen, um politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes strikt auf sachliche Informationen zu beschränken.
- Insbesondere ein ausdrückliches Verbot für Kampagnenauftritte mit Interessengruppen und das Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal gesetzlich verankern.
- Den im Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» vom 10.12.2024 festgelegten Prinzipien auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe Verbindlichkeit geben.
Der Kommissionsentscheid: Die Kommissionsmehrheit findet, die Rolle von Bundesratsmitgliedern und Verwaltung in Abstimmungskampagnen benötige klare Grenzen. Sie stützt sich dabei auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates.
Was der GPK-N-Bericht sagt: Die Geschäftsprüfungskommissionen beauftragten 2022 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation der Behördenkommunikation vor Abstimmungen – nach wiederholter Kritik. Ergebnis: Die Kommunikation ist «bedingt zweckmässig». Die Abstimmungserläuterungen selbst hält die GPK-N für ein taugliches Instrument. Aber: In Einzelfällen sei der Informationsauftrag «extensiv ausgelegt» worden. Die Kommission fordert deshalb, die Grenzen der zulässigen Information schärfer zu ziehen.
Warum das aktuell ist: Anlass für die Motion ist der Abstimmungskampf zur Nachhaltigkeitsinitiative im Juni 2026. Justizminister Beat Jans absolvierte 23 Interviews und 14 Auftritte – mehr als Karin Keller-Sutter 2023 bei der Konzernverantwortungsinitiative (20 Interviews, 7 Auftritte), wofür sie damals von der GPK gerügt wurde. Und Jans verbreitete dabei Falschaussagen wie dass das Unispital Basel sofort schliessen müsste oder der Bundesrat bei einer Zustimmung die Zuwanderung sofort bremsen müsse (zur ganzen Liste der Falschaussagen).
Das Problem: Jans verstiess damit gegen die vom Bundesrat im Nachgang zum GPK-Bericht selbst erlassenen «Grundprinzipien». Die Bundeskanzlei eilte ihm zu Hilfe und verwies darauf, dass die «Grundprinzipien» keine gesetzliche Vorgabe seien. Es handle sich lediglich um ein «Merkblatt».
Das Fazit: Der Bundesrat verstösst gegen seine eigenen Regeln, die er aufgrund von Kritik aus dem Parlament geschaffen hat. Genau dies will die Motion ändern. Abgestimmt wird einzeln über die vier Aufträge.
Meine Beurteilung: Der Bundesrat verweist auf geltendes Recht und auf die laufende Nachkontrolle der GPK-N – und lehnt die Motion deshalb ab. Das ist bequem: Die bestehenden Regeln haben Jans’ Kampagne nicht gebremst. Warum sollten sie es künftig tun? Wer, wie der Bundesrat, echte Konsequenzen scheut, verweist gerne auf «öffentliche Kontrollmechanismen». Nur: Genau die haben 2026 versagt.
Was sonst noch läuft
Am Montag beendet der Nationalrat (hoffentlich) die Debatte über die Inklusions-Initiative, mit der Menschen mit Behinderungen erleichtert werden soll, an der Gesellschaft teilzuhaben. Das Anliegen ist berechtigt, aber die Umsetzung von Hoffnungen statt Realismus geprägt. Und worüber kaum jemand redet: die Subventionen für Behindertenorganisationen, bei denen in den seltensten Fällen Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Einen Tag später kommen zwei Vorstösse zu häuslicher Gewalt in den Nationalrat. Einerseits soll ein Rahmengesetz geschaffen werden, andererseits sollen «klare Integrationspflichten» für Ausländer geschaffen werden. Man darf gespannt sein, wer auch dieses Mal die Augen vor den kulturellen Ursachen von häuslicher Gewalt veschliesst.
Ein Vorstoss aus dem Ständerat will dafür sorgen, dass die Kantone – vorwiegend in der Romandie – Wegweisungen auch tatsächlich vollziehen. Ist es nicht tragisch, dass sich das nicht von selbst versteht?
Am Mittwoch später steht die Volksinitiative für mehr medizinische Versorgungssicherheit auf der Traktandenliste. Auch das ist ein wichtiges Anliegen, das aber in die Verstaatlichung der Medikamentenherstellung abzukippen droht.
Am selben Tag kommt es zur grossen Wolfsdebatte im Nationalrat: Der Ständerat will eine Gesetzesgrundlage für Wolfsabschüsse,. wenn die Bestände einen Schwellenwert überschreiten.
Der Ständerat debattiert am Montag das Unterschriftensammeln gegen Bezahlung – aus der SP kommt die Forderung nach einem Verbot oder mindestens nach Transparenz, weil dies vorwiegend bürgerliche Anliegen treffen würde. Dabei ist bis jetzt unklar, ob je eine gefälschte Unterschrift als gültig anerkannt wurde.
Am Mittwoch soll dann doch noch über die Eigenmittelvorschriften für die UBS entschieden werden.
Gleichentags steht eine erste Runde zur Armeefinanzierung auf dem Programm: Zwei Vorstösse fordern die Aufrüstung der Armee ohne Steuererhöhungen. Das wird ein erster Test für die FDP, welche das Nein zu einer Mehrwertsteuererhöhung zu ihrem Wahlkampfthema gemacht hat.
Und dann kommt auch noch die so genannte Demokratie-Initiative in den Ständerat. Das Volksbegehren fordert, dass die Bedingungen an die Integration gelockert werden, bevor jemand den Schweizer Pass erhält.
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