Die Fakten: Das Verwaltungsgericht Zürich stellte bereits 2012 fest, dass vom beschuldigten Kosovaren, der am Montagabend einen orthodoxen Juden angegriffen hat, eine hohe kriminelle Energie sowie erhebliche Rückfallgefahr ausgehen und wollten ihn wegweisen. Doch das Bundesverwaltungsgericht gewährte ihm 2019 die vorläufige Aufnahme aus gesundheitlichen Gründen.
Warum das wichtig ist: Der Fall zeigt, dass Kriminelle trotz zahlreichen Verurteilungen in der Schweiz bleiben können.
Das Urteil und die Argumente in Kürze: Das Bundesverwaltungsgericht (PDF) gewichtete sein persönliches Interesse am Verbleib in der Schweiz höher als das öffentliche Interesse an an einer Wegweisung und der öffentlichen Sicherheit.
- Der Beschuldigte würde mit dem Wegfall seiner Schweizer IV-Rente seine Existenzgrundlage verlieren.
- Dazu würde im Kosovo ein «interdisziplinäres Team» für seine Psychotherapie fehlen. Eine «drastische Verschlechterung seines Gesundheitszustands und seiner Lebensumstände seien ihm nicht zuzumuten».
- Im Kosovo habe er «insgesamt klar negative Zukunftsperspektiven».
- Die Praxis des Bundesverwaltungsgerichts «schränkt dabei die Interessen des Staates am Schutz vor Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder deren schwerwiegender Verletzung ein».
- Deshalb ordnete das Bundesverwaltungsgericht trotz langer Vorstrafenliste statt seiner Wegweisung eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz an.
Die Vorgeschichte: Der heute 40-jährige Kosovare reiste 1997 zusammen mit seiner Mutter und den drei Geschwistern zum Vater in die Schweiz ein.
- Im Rahmen des Familiennachzugs erhielt er eine Niederlassungsbewilligung.
- Nach Abschluss der Primarschule besuchte er drei Jahre eine Sonderschule und anschliessend eine Berufswahlschule.
- Eine Anlehre als Reifenfachmann in einem Pneuhaus brach er nach acht Monaten ab.
Bereits als Jugendlicher schlug der Kosovare eine kriminelle Laufbahn ein. Das wird aus seinem Strafregister (gemäss Urteilen des Bundesgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichts) deutlich:
- Schon als Jugendlicher wurde er zwei Mal zu 14 Tagen Jugendgefängnis verurteilt wegen mehrfachen Raubes, mehrfacher Nötigung, mehrfachen Diebstahls, Drohung und Hausfriedensbruch, versuchten Angriffs, Sachbeschädigung
- Als Erwachsener ging es weiter – mit einer Verurteilung unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall, Entwendung zum Gebrauch und wegen Fahrens ohne Führerausweis.
- Das Urteil hielt ihn nicht von weiteren Straftaten ab. 2004 beging er als Teil einer Bande insgesamt 14 Einbruchdiebstähle und erbeutete Güter im Wert von 111’800 Franken.
- 2005 schlug er einem jungen Mann so stark ins Gesicht, dass dieser zu Boden ging.
- 2007 prügelte er einem Unbeteiligten in einem Postauto vier- bis fünf Mal mit der Faust ins Gesicht. Im gleichen Jahr verletzte er einen Sicherheitsangestellten eines Clubs mit der Faust so schwer, dass dieser eine Gehirnerschütterung und eine Rissquetschwunde erlitt.
- 2008 war er an einem vorgetäuschten Überfall auf einen Tankstellenshop beteiligt, bei dem er Diebesgut im Wert von 32’851 Franken entgegennahm und einen Sachschaden von 63’000 Franken anrichtete.
- 2009 wurde er wegen Raubes, gewerbs- und bandenmässigem Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachem Hausfriedensbruch, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Entwendung zum Gebrauch, mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis verurteilt.
Für das Migrationsamts des Kantons Zürich war damit dann auch eine Grenze überschritten. Im Mai 2010 entzog es dem Kosovaren die Niederlassungsbewilligung. Bis Ende Juni müsse er die Schweiz verlassen.
- Dagegen wehrte sich der Kosovare zuerst beim Verwaltungsgericht und dann beim Bundesgericht – ohne Erfolg.
- Das Verwaltungsgericht hielt wegen seinen Vorstrafen eine «ausgeprägte Uneinsichtigkeit» und eine «hohe kriminelle Energie» fest und ortete bei ihm eine «erhöhte Rückfallgefahr».
- Das Bundesgericht stellte 2012 fest, dass eine Rückkehr in den Kosovo mit «gewissen Schwierigkeiten» verbunden seien, aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass er im Kosovo leben und arbeiten könne.
Doch dann kam die Wende: Während einer Einvernahme durch die Kantonspolizei im Mai 2015 beantragte der Kosovare plötzlich Asyl – 18 Jahre nachdem er in die Schweiz gekommen war.
- Er machte geltend, dass er sich seit über zehn Jahren in psychiatrischer Behandlung befinde. Er leide unter Schizophrenie und beziehe eine volle IV-Rente.
- Er beantrage Asyl, weil «ihn die Ausschaffung ängstige, denn er wisse nicht, wie er im Kosovo leben könne».
- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) trat 2016 nicht auf sein Gesuch an und ordnete die Wegweisung aus der Schweiz an.
Erneut legte er gegen die Wegweisung Beschwerde ein – dieses Mal beim Bundesverwaltungsgericht. Dort verlangte er eine vorläufige Aufnahme. Um seine Gesundheitsprobleme zu unterstreichen, liess er sich 2019 einen Monat lang stationär behandeln.
Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Das Gericht nahm eine Abwägung zwischen dem Interesse des Beschwerdeführers in der Schweiz zu verbleiben und dem öffentlichen Interesse an einer Wegweisung vor.
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Unter Berücksichtigung seiner schweren psychischen Erkrankung, einer zerebralen Störung und seines Verhaltens seit der letzten Verurteilung vom 8. Dezember 2009 sei das Interesse des Verbleibs in der Schweiz «aktuell höher einzustufen» als «das öffentliche Interesse an seiner Fernhaltung».
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Es sei «überwiegend unwahrscheinlich», dass ihm die «nötige intensive psychotherapeutische Betreuung durch ein interdisziplinäres Team» im Kosovo gewährt werden könnte.
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Das Gericht gehe von einer insgesamt «klar negativen Zukunftsperspektive im Falle seiner Rückkehr in den Kosovo und damit einer konkreten Gefährdung für seine weitere gesundheitliche und persönliche Entwicklung aus».
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Mahnend stellen die Richter aber noch fest, dass «in diesem Zusammenhang jedoch mit Nachdruck darauf hinzuweisen [ist], dass die Interessenabwägung bei erneuter Delinquenz des Beschwerdeführers mit hoher Wahrscheinlichkeit anders ausfallen dürfte».
Wie es weiterging: Am Montagabend, den 2. Februar, griff der 40-jährige Kosovare in Zürich einen 26-jährigen orthodoxen Juden mit Faustschlägen an und beleidigte ihn antisemitisch. Die Staatsanwaltschaft Zürich selbst hat ein Strafverfahren gegen den Kosovaren wegen Verdachts auf ein Delikt gegen Leib und Leben eröffnet. Er befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.
Zwischen der vorläufigen Aufnahme und der Tat habe der Kosovare die Schweiz für eine gewisse Zeit wieder verlassen, so das Migrationsamt des Kantons Zürichs (Der «Nebelspalter» berichtete). Daraufhin hat das SEM das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme festgestellt. Wie lange der Kosovare die Schweiz verlassen hat und seit welchem Zeitpunkt er wieder zurück ist, ist unklar. Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskräftig.

