Die Fakten: Die EU-Kommission hat die Schweizer Stromnetzbetreiberin Swissgrid von der europäischen Stromplattform TERRE ausgeschlossen, an deren Gründung sie massgeblich beteiligt war. Nun entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die EU-Kommission.
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Das Verfahren seiner eigenen Vorinstanz sei fehlerhaft gewesen, sagt der EuGH: Diese Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union (EuG), habe die Klage von Swissgrid abgewiesen, ohne ausreichend zu prüfen, ob Swissgrid von der Entscheidung der EU-Kommission tatsächlich betroffen war.
Warum das wichtig ist: Der Fall zeigt, wie stark die EU ihre Marktmacht nutzt, um politischen Druck auf die Schweiz auszuüben. Die Schweiz wird im Strombereich zunehmend von wichtigen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen – trotz ihrer zentralen Rolle als Stromdrehscheibe Europas.
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Dies ist sowohl für die Schweiz als auch für die EU-Staaten eine gefährliche Entwicklung: Die Plattform TERRE koordiniert den grenzüberschreitenden Austausch von Regelenergie und ist für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit von zentraler Bedeutung.
