Bundesstellen, die man auflösen könnte (Folge 4)

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Ein Gremium ohne Kernaufgabe

Ein Bild aus der Vergangenheit: Der Henker zieht am Seil, während der Richter rechts das Geständnis des Beschuldigten erwartet. Illustration aus der Luzerner Chronik von Diebold Schilling, 1513. Seit 1874 gilt in der Schweiz ein nationales Folterverbot. Bild: Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Eigentum Korporation Luzern.
Ein Bild aus der Vergangenheit: Der Henker zieht am Seil, während der Richter rechts das Geständnis des Beschuldigten erwartet. Illustration aus der Luzerner Chronik von Diebold Schilling, 1513. Seit 1874 gilt in der Schweiz ein nationales Folterverbot. Bild: Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Eigentum Korporation Luzern.

Die Fakten: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wurde 2009 geschaffen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Schweiz aus der UNO-Antifolterkonvention zu überwachen. 

  • Doch angesichts der Tatsache, dass wirkliche Folter in der Schweiz schlicht nicht vorkommt, hat die Kommission zunehmend Aufgaben übernommen, die weit über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.

Warum das wichtig ist: Die NKVF zeigt exemplarisch, wie sich eine Institution nach ihrer Gründung verselbstständigen kann – oft mit gut gemeinten, aber fragwürdigen Aktivitäten, die weder zwingend nötig noch effizient sind.