Die Fakten: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) wurde 2009 geschaffen, um die Einhaltung der Verpflichtungen der Schweiz aus der UNO-Antifolterkonvention zu überwachen.
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Doch angesichts der Tatsache, dass wirkliche Folter in der Schweiz schlicht nicht vorkommt, hat die Kommission zunehmend Aufgaben übernommen, die weit über ihren ursprünglichen Auftrag hinausgehen.
Warum das wichtig ist: Die NKVF zeigt exemplarisch, wie sich eine Institution nach ihrer Gründung verselbstständigen kann – oft mit gut gemeinten, aber fragwürdigen Aktivitäten, die weder zwingend nötig noch effizient sind.
