Volljährigkeit nicht einwandfrei nachgewiesen

SEM lehnt Asyl­gesuch ab, Bundes­verwaltungs­gericht hebt Entscheid auf

Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Bild: Keystone
Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Bild: Keystone

Die Fakten: Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Staatssekretariats für Migration (SEM) aufgehoben, die den Asylantrag eines jungen Mannes abgelehnt hatte. 

  • Der Fall dreht sich um die Frage, ob der Beschwerdeführer minderjährig ist und damit Anspruch auf besonderen Schutz hat. 

  • Das SEM habe den Asylantrag nicht weiterverfolgt und die Rückführung nach Italien angeordnet, ohne die behauptete Minderjährigkeit ausreichend zu prüfen, so das Gericht.

Warum das wichtig ist: Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer korrekten Altersbestimmung bei Asylsuchenden. Minderjährige geniessen in der Schweiz besonderen Schutz – eine Tatsache, die viele auszunutzen wissen. 

  • Wenn Behörden nicht mehr in der Lage sind, klar zwischen berechtigten Schutzsuchenden und jenen zu unterscheiden, die das System manipulieren, droht ein ernsthafter Vertrauensverlust.