Die Fakten: Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Staatssekretariats für Migration (SEM) aufgehoben, die den Asylantrag eines jungen Mannes abgelehnt hatte.
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Der Fall dreht sich um die Frage, ob der Beschwerdeführer minderjährig ist und damit Anspruch auf besonderen Schutz hat.
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Das SEM habe den Asylantrag nicht weiterverfolgt und die Rückführung nach Italien angeordnet, ohne die behauptete Minderjährigkeit ausreichend zu prüfen, so das Gericht.
Warum das wichtig ist: Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer korrekten Altersbestimmung bei Asylsuchenden. Minderjährige geniessen in der Schweiz besonderen Schutz – eine Tatsache, die viele auszunutzen wissen.
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Wenn Behörden nicht mehr in der Lage sind, klar zwischen berechtigten Schutzsuchenden und jenen zu unterscheiden, die das System manipulieren, droht ein ernsthafter Vertrauensverlust.
