Somms Memo

Was kostet es, wenn ein Asylbewerber einen Asylbewerber mit dem Messer angreift? Eine Schadensbilanz.

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26.06.2024
Bundesrat und Asylminister Beat Jans zu Besuch im Bundesasylzentrum Basel. Bild: Keystone
Bundesrat und Asylminister Beat Jans zu Besuch im Bundesasylzentrum Basel. Bild: Keystone

Die Fakten: Seit Jahren steigen die Kosten der Asylpolitik. Allein der Bund gibt heute 2,4 Milliarden Franken dafür aus.

Warum das wichtig ist: Diese Kosten sind verschwendete Kosten. Ein Fallbeispiel aus der Praxis.

 

Ein ehemaliger Staatsanwalt, der jetzt als Anwalt tätig ist, hat mich kontaktiert. Weil es um Dinge geht, die man nicht aussprechen darf, will er anonym bleiben, was ich gut verstehe. Wer will denn, dass seine Kinder in der Schule vom Lehrer scheel angesehen werden, und die Frau sich nicht mehr ins Dorf traut? Wer nimmt in Kauf, dass er keine Mandate mehr erhält?

Mit seinem Einverständnis erzähle ich, was ich von ihm erfahren habe.

  • Es geht um kriminelle Asylbewerber
  • Und was sie uns kosten

Gewiss, das ist ein Einzelfall. Wenn aber aus dem Einzelfall hundert, ja tausend Einzelfälle werden, wie mir der Anwalt das versichert, dann ist das ein Muster. Man kann es auch ein Desaster nennen.

Denn es ist unvorstellbar, was da an Summen zusammenkommt, wenn ein Asylbewerber bei uns zum Verbrecher wird. Die Geschichte beginnt mit einer Nachricht, sie ist aus nachvollziehbaren Gründen redigiert:

«Will jemand pol. EV [Polizeiliche Einvernahme] heute um 17.30 Uhr in Opfikon übernehmen? KV [Körperverletzung] und Drohung mit Messer in Flüchtlingsheim (Opfer und Besch. [Beschuldigter] aus Somalia)»

Solche Nachrichten erhält der Rechtsanwalt regelmässig, so, wie es ab und zu regnet oder der Hagel einschlägt: mehrere Male im Monat.

Was kostet uns Steuerzahler diese Straftat eines Menschen, der vorgibt, er werde in seiner Heimat politisch verfolgt und bräuchte unseren Schutz? Wie teuer kommt uns seine eigenwillige Interpretation von Dankbarkeit?

Überschlagsmässig sieht die Abrechnung in etwa so aus:

  • Polizeikosten: Diese sind nicht so leicht zu berechnen, da sie nur in wenigen Kantonen überhaupt erhoben werden. Schätzungsweise ca. 2'000 Franken
  • Kosten IRM (Gerichtsmedizin): Aufbieten des Arztes, medizinische Untersuchung, Fotodokumentationen, Gutachten, eventuell noch Blut- und Urinanalyse mit Gutachten, ca. 5'000 Franken
  • Kosten Staatsanwaltschaft: Wie im Fall der Polizei ist es schwierig, solche Aufwendungen abzuschätzen, zumal die Behörden keine Rechnungen etc. erstellen. Bei Staatsanwälten handelt es sich jedoch um gut bezahlte Beamte mit einem Monatslohn zwischen durchschnittlich 9'000 bis 17'000 Franken
    Für unser konkretes Beispiel ist, wenn man alle Gerichtsinstanzen berücksichtigt, durchaus mit einem Monat Arbeit zu rechnen. Nehmen wir einen Durchschnittslohn von ca. 12'000 Franken an.
  • Kosten Gerichte: Wenn eine solche Straftat begangen worden ist, sieht das Gesetz vor, dass der Beschuldigte notwendigerweise durch einen Rechtsanwalt verteidigt werden muss (sogenannte notwendige Verteidigung), da ein Landesverweis auf dem Spiel steht. Der Rechtsanwalt wird also vom Staat bezahlt und trägt keinerlei Kostenrisiko.

Infolgedessen hat der Anwalt kaum Hemmungen, den Fall durch alle drei Instanzen bis zum Bundesgericht zu ziehen. Dies wird in der Regel auch gemacht. Somit entstehen auf erster, zweiter und letzter Instanz Gerichtskosten. Übers Ganze gesehen betragen sie erfahrungsgemäss ca. 25'000 Franken

  • Übersetzungskosten: Sowohl bei Befragungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und die Gerichte muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden, da der Beschuldigte aus Somalia in der Regel kein Deutsch beherrscht. Dies zieht Kosten in der Höhe von weiteren 3'000 Franken nach
  • Verteidigung: Zuletzt müssen die Kosten des notwendigen Verteidigers in Rechnung gestellt werden. Die meisten Kantone sehen eine Entschädigung des Anwalts von ca. 220 Franken pro Stunde vor (was glücklicherweise noch tiefe Ansätze sind). Über alle drei Instanzen hinweg fallen sehr schnell einmal Anwaltskosten in der Höhe von ca. 30'000 Franken an
  • Allenfalls macht der Verteidiger noch geltend, der Beschuldigte leide an einer psychischen Störung. Das erfordert ein psychiatrisches Gutachten, was gut und gern 10'000 Franken kosten kann

Total ergeben sich somit Kosten in der Höhe von 87'000 Franken. Samt und sonders vom Steuerzahler übernommen.

Für einen einzigen Somalier, der, wir wissen nicht warum, sich nicht ganz wohl fühlte in seiner Haut – und deshalb einem anderen Somalier ein Messer zwischen die Rippen rammen wollte. Warum ist dieser Somalier überhaupt in unserem Land?

Vielleicht wird er verurteilt, eigentlich müsste er dann nach Hause zurück. Selbstverständlich wird das nicht geschehen.

  • Nur 14 Prozent der Asylbewerber aus Somalia werden als Flüchtling anerkannt (2017) – nach einem sehr aufwendigen Verfahren, dessen Kosten ich hier nicht aufliste, um Ihre Nerven zu schonen
  • 51 Prozent der Somalier dürfen trotzdem bleiben, da eine Rückführung «unzumutbar» wäre

Ob der Somalier, der in unserem Fall von seinem Landsmann attackiert worden ist, überlebt hat, weiss ich nicht. Jedenfalls wünsche ich gute Besserung – und meine das nicht ironisch. Was ich aber mit Sicherheit weiss:

  • Diese Asylpolitik hat weder mit Asyl noch mit Politik etwas zu tun

Nachdem er mir diesen Einzelfall, der keiner ist, geschildert hatte, legte mein Informant am Ende Wert auf diese Feststellung:

«Ich möchte mit diesem Beitrag nicht das Justizsystem kritisieren. Ein rechtsstaatliches Verfahren kostet. Das darf auch etwas kosten. Gewisse Auswüchse sind aber schlicht absurd.»

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ausser einer Zahl: 87'000 Franken. Denken Sie daran, wenn Sie die nächste Parkbusse begleichen.

 

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Markus Somm

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