Die Fakten: Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats lehnt Zahlungen für 2024 an das Palästinenserhilfswerk UNRWA ab. Das Kommissionspräsidium kommunizierte am Dienstag das Gegenteil.
Warum das wichtig ist: Am Point de Presse vor den Medien stellen Kommissionspräsident Laurent Wehrli (FDP/VD) und Vizepräsidentin Sibel Arslan (Grüne/BS) einen nicht bindenden Entscheid ins Zentrum, welcher der UNRWA Gelder unter gewissen Voraussetzungen freigeben soll.
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Wie mehrere Quellen dem «Nebelspalter» berichten, herrscht innerhalb der Kommission Unmut über die Kommunikation.
Die Vorgeschichte: Das Uno-Hilfswerk steht in der Kritik: Mitarbeiter der UNRWA in Gaza haben sich am Hamas-Massaker beteiligt oder sind gar Mitglieder von Terrororganisationen.
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Aus diesem Grund sistierte der Bundesrat vorerst die Zahlungen an die UNRWA.
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Der Bundesrat möchte weitere Untersuchungen zu den Vorwürfen abwarten.
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Am Mittwoch hat der Bundesrat in einer Sitzung entschieden, 56 Millionen Franken des humanitären Kredits Naher Osten freizugeben. Diese Gelder gehen jedoch in andere Länder und andere Organisationen.
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Für die Auszahlung werden die beiden Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert.
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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat dazu zwei Anhörungen durchgeführt, um ein besseres Verständnis der Lage zu bekommen.
Am Dienstag hat die Kommission über das Ergebnis der Konsultation informiert – allerdings einseitig. Beschlossen wurde folgendes:
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Mit 13 zu 11 Stimmen fordert die Kommission den Bundesrat dazu auf, eine erste Tranche für die UNRWA bereitzustellen.
Der Bundesrat soll aber «spezifische Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mittel nicht missbräuchlich verwendet werden und sie einzig zur Bewältigung der humanitären Notlage im Gaza-Streifen eingesetzt werden können».
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Dabei handelt es sich lediglich um einen Zusatz in der Kommissionsantwort an den Bundesrat. Dieser Zusatz ist nicht bindend für den Bundesrat.
Hingegen stimmte die Kommission einer Motion von Erich Von Tobel (EDU, ZH) und Portmann (FDP, ZH) zu, welche keine direkten Geldüberweisungen an die UNRWA im Jahr 2024 zulässt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Gaza-Hilfe völlig neu aufzugleisen. Dafür soll der Schweizer Sockelbeitrag an die UNRWA zugunsten von Nothilfe an die palästinensische Zivilbevölkerung umgeleitet werden. Damit sollen andere Hilfsaktionen unterstützt werden.
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Dieser Vorstoss wurde mit 12 zu 9 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der Ständerat und der Nationalrat damit befassen.
Abgelehnt wurde mit 16 zu 6 Stimmen ein Vorstoss von SP und Grünen, welcher die Gelder an die UNRWA sofort freigeben wollte.
Was man hört: Die Kommissionssitzung sei turbulent, teilweise chaotisch gewesen. Die einseitige Darstellung gegenüber den Medien, welcher nur auf den nicht bindenden Zusatz hinwies, kommt bei diversen Mitgliedern der Kommission gar nicht gut an.
Vorwürfe gehen auch an die FDP: Mit ihrem Stimmverhalten (abweichende FDP-Nationalräte hätten dem Zusatz mit den Zahlungen an die UNRWA zugestimmt und gleichzeitig dem Vorstoss, welcher die Zahlungen unterbindet, unterstützt) sei diese irreführende Kommunikation nach aussen überhaupt möglich geworden.
Wie es weitergeht: Der Bundesrat wird die Antwort der Kommission mit dem Zusatz zur Freigabe der UNRWA-Gelder erhalten. Dieser entfaltet keine bindende Wirkung. Der Vorstoss Von Tobel und Portmann wird den beiden Räten unterbreitet.

