EU-Rahmenverträge und der Gerichtshof der EU

Bundesrat verneint Zuständigkeit in der Auslegung der Abkommen

Aussenminister Ignazio Cassis stellte am Freitag das definitive Verhandlungsmandat vor, das der Bundesrat für die Aushandlung der EU-Rahmenverträge verabschiedet hat. Bild: Keystone
Aussenminister Ignazio Cassis stellte am Freitag das definitive Verhandlungsmandat vor, das der Bundesrat für die Aushandlung der EU-Rahmenverträge verabschiedet hat. Bild: Keystone

Die Fakten: Am Freitag veröffentliche der Bundesrat das definitive Verhandlungsmandat für neue Verträge mit der EU.

  • Der «Nebelspalter» wollte von Aussenminister Cassis wissen, warum der Bundesrat die Auslegung der Rahmenverträge dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen wolle.
  • Cassis verneinte die Zuständigkeit des EuGH in der Auslegung der Abkommen. 
  • Im Mandat steht jedoch etwas anderes. 


Warum das wichtig ist: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und der Schweiz wird es vor allem um die Auslegung der Abkommen und des EU-Rechts gehen.

  • Gemäss dem Verhandlungsmandat, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat, ist für die Auslegung in beiden Bereichen der EuGH zuständig.