Die Fakten: Am Freitag veröffentliche der Bundesrat das definitive Verhandlungsmandat für neue Verträge mit der EU.
- Der «Nebelspalter» wollte von Aussenminister Cassis wissen, warum der Bundesrat die Auslegung der Rahmenverträge dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen wolle.
- Cassis verneinte die Zuständigkeit des EuGH in der Auslegung der Abkommen.
- Im Mandat steht jedoch etwas anderes.
Warum das wichtig ist: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und der Schweiz wird es vor allem um die Auslegung der Abkommen und des EU-Rechts gehen.
- Gemäss dem Verhandlungsmandat, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat, ist für die Auslegung in beiden Bereichen der EuGH zuständig.
