Europarechtler Matthias Oesch zur Rolle des EuGH
Die Fakten: Im Interview mit dem «Nebelspalter» klärt Matthias Oesch, Professor für Europarecht an der Universität Zürich, die Begriffe in den Verhandlungen mit der EU.
Warum das wichtig ist: In einem Streitfall, der EU-Recht betrifft, kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) ins Spiel. Da gibt es unterschiedliche Begriffe.
- Die EU spricht davon, dass das Schiedsgericht in solchen Fällen «verpflichtet» sein sollte, den EuGH zur abschliessenden Beurteilung anzurufen.
- Der Bundesrat sagt, es «sollte» (en. «should») den EuGH anrufen. Die Entscheidung würde aber in jedem Fall das Schiedsgericht treffen.
O-Ton Matthias Oesch: «Zur Auslegung von Begriffen des EU-Rechts muss das Schiedsgericht den EuGH anrufen.»
Worauf zu achten ist: Der EuGH ist das Gericht der Gegenseite. Trotzdem kritisiert Oesch das Argument der «fremden Richter».
O-Ton: «Das negativ behaftete Narrativ der 'fremden Richter' verfängt meines Erachtens tatsächlich nur auf den ersten Blick.»
- Institutionell sei der EuGH zwar tatsächlich das Gericht der Gegenpartei.
- In dieser Konstellation agiere der EuGH aber nicht als verpöntes Gericht der Gegenpartei, sondern als Gericht des EU-Binnenmarktes, an dem die Schweiz sektoriell und aus freien Stücken teilnimmt, so Oesch
Wer es genauer wissen will: Lesen Sie das Interview von Yannick Güttinger im «Nebelspalter».
Weitere Themen
EuGH verurteilt Vereinigtes Königreich

Die Fakten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Grossbritannien auf Klage der Europäischen Kommission hin wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt.
Warum das wichtig ist: Das Urteil zeigt, wie der EuGH EU-Recht in völkerrechtlichen Konflikten mit Nicht-Mitgliedstaaten interpretiert.
- Es zeigt damit, was der Schweiz mit den Rahmenverträgen droht, in denen der EuGH EU-Recht und daraus abgeleitetes Abkommensrecht «verbindlich» auslegt.
Wer es genauer wissen will: Lesen Sie den Gastbeitrag von Carl Baudenbacher im «Nebelspalter».
Die Abführung von Martin Sellner im Faktencheck

Die Fakten: Die Kantonspolizei Aargau hat am vergangenen Samstag eine Veranstaltung der rechtsextremen «Jungen Tat» in Tegerfelden aufgelöst.
- Dabei führte sie den österreichischen Hauptredner Martin Sellner, der als «Rechtsextremist» gilt, in Handschellen ab und wies ihn aus dem Kanton Aargau aus.
- «Nebelspalter»-Redaktor Alex Reichmuth prüft, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Warum das wichtig ist: Die freie Meinungsäusserung ist in einer Demokratie ein hohes Gut.
- Trotzdem hat die Aargauer Polizei einen privaten Anlass verhindert, an dem Martin Sellner seine Meinung kundtun wollte.
- Gab es eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Polizei?
Wer es genauer wissen will: Lesen Sie den Beitrag von Alex Reichmuth im «Nebelspalter».
Somm: «Röstigraben des Sozialismus»

Die Fakten: Alle welschen und fast alle italienischsprachigen Gemeinden haben die 13. AHV-Rente angenommen.
- «Nebelspalter»-Chefredaktor Markus Somm sieht darin einen Zusammenhang zum Nationalen Finanzausgleich: «Wer bekommt, will noch mehr.»
Warum das wichtig ist: Gerade die AHV war in der Vergangenheit in der Romandie nicht unumstritten.
- Als sie 1931 durch ein Bundesgesetz eingeführt werden sollte, stimmten die Welschen fast geschlossen dagegen, mit ähnlich überwältigenden Nein-Mehrheiten, wie sie heute einer 13. AHV-Rente zustimmten.
Wer es genauer wissen will: Lesen Sie den Beitrag von Markus Somm im «Nebelspalter».
Bildquellen
EuGH. Pixabay
Amherd und Šefčovič. Keystone
Abführung von Martin Sellner. Telezüri
Genfersee. Keystone
Täglich in Ihrer Mailbox
«Nebelspalter Kompakt. Was Sie heute wissen müssen» gibt es auch als Newsletter. Täglich um 6 Uhr in Ihrer Mailbox.

