Was die EU in den Verhandlungen erreichen will

Europäische Staatsanwälte in der Schweiz

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spielt mit offenen Karten. Beide Verhandlungspartner haben ihr Mandat veröffentlicht. Bild: Keystone.
Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spielt mit offenen Karten. Beide Verhandlungspartner haben ihr Mandat veröffentlicht. Bild: Keystone.

Die Fakten: Nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag sein Mandat für die Verhandlungen mit der EU veröffentlicht hat, hat nun auch die EU-Kommission ihr Verhandlungsmandat veröffentlicht (siehe hier).

Warum das wichtig ist: Die publizierten Dokumente geben uns einen Einblick darüber, was die Ziele der EU in den Verhandlungen sind und welche Begrifflichkeit die EU anders interpretiert als die Schweiz.

  • So hat etwa das Mandat der EU-Kommission einen viel stärkeren Fokus auf die institutionellen Elemente wie die dynamische Rechtsübernahme oder den Streitbeilegungsmechanismus.

  • Die neuen Abkommen zur Stromversorgung, Gesundheit oder zur Teilnahme von EU-Programmen stehen für die EU im Hintergrund.


Worauf zu achten ist: Das Verhandlungsmandat der EU-Kommission ist sehr allgemein und unpräzise formuliert. Interessanter ist dagegen ein internes Dokument, das dem Rat zur Verabschiedung des Mandats zur Verfügung gestellt und nun ebenfalls publiziert wurde.

  • Darin werden die Dinge klarer benannt, z.B. dass das Schiedsgericht «verpflichtet» sein soll, den EuGH anzurufen, wenn es in einem Streit um unionsrechtliche Begriffe geht.

  • In den Verhandlungsmandaten der EU und der Schweiz sowie im «Common Understanding» war jeweils davon die Rede, dass das Schiedsgericht in solchen Fällen den EuGH anrufen «sollte».

  • In dem Dokument ist auch von Kontrollen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vor Ort in der Schweiz die Rede. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll «Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union untersuchen und verfolgen» können.

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