Wieso braucht es eine Abstimmung mit Ständemehr?
Der Bundesrat will die Verträge nur vom Parlament behandeln lassen, weil sie keinen Beitritt zu einer supranationalen Organisation darstellen. Das Problem: Die Verträge stehen gemäss Bundesgericht, Bundesrat und Parlament über der Verfassung (zum Beispiel FZA, Leitentscheid 2015).
Führende Staatsrechtler sind der Ansicht, dass die institutionellen Aspekte tief in die Institutionen und den politischen Prozess eingreifen. Auch die Kantone werden in ihrer Souveränität eingeschränkt. Also muss logischerweise mindestens eine Mehrheit von ihnen den Verträgen zustimmen.
Richtig ist nur, dass gemäss Bundesverfassung ein obligatorisches Referendum nicht zwingend notwendig ist. Bei der Totalrevision der Bundesverfassung und jedes Mal danach, wenn es um das Staatsvertragsreferendum ging, wurde ein Ausbau abgelehnt, mit dem Versprechen, man werde weit reichende Verträge dann schon freiwillig dem Ständemehr unterstellen.
Jetzt, wo genau dieser Fall eingetreten ist, wollen sich Bundesrat und zahlreiche Politiker nicht mehr an dieses Versprechen erinnern.