Weg mit der Investitionssteuer: Sie bremst Menschen, die etwas bewegen wollen
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Wenn ein Unternehmen – egal wie gross oder wie klein – neues Geld aufnimmt, dann fällt die sogenannte Emissionsabgabe an. Sie beträgt ein Prozent auf neuem Eigenkapital, Stammanteilen oder Genossenschaftsanteilen. Es gilt seit einigen Jahren eine Freigrenze von einer Million Franken. Zudem wurde vor neun Jahren die Abgabe auf Fremdkapital abgeschafft. Das ändert nichts daran, dass mit der Emissionsabgabe Firmen und ihre Inhaber besteuert werden, die investieren wollen.