Die Fakten: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat im März mit der «Vollzugshilfe UV-2561» ein 32-seitiges Regelwerk veröffentlicht, das festlegt, wann Firmen von «klimaneutral», «Netto-Null» oder «CO₂‑kompensiert» sprechen dürfen. Das Papier ist so komplex, dass viele Firmen ganz auf die Verwendung von Bezeichnungen mit «Klima» verzichten werden.
Der Kernpunkt: Was sich «Vollzugshilfe» nennt, ist am Ende eine verbindliche Regulierung für jeden Unternehmer in der Schweiz.
