Die Fakten: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will den Weg für die neuen EU-Abkommen verfassungsrechtlich absichern – und gleichzeitig verhindern, dass zentrale Teile des Pakets später separat vors Volk kommen.
Der Entscheid: Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen eine Verfassungsänderung verabschiedet. Diese verpflichtet den Bundesrat, die Stabilisierungsabkommen mit der EU zu ratifizieren – aber nur, wenn Volk und Stände zustimmen.
