Die Fakten: Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat in einem Urteil den EU-Staaten enge Grenzen bei Leistungskürzungen für Asylbewerber gesetzt. Selbst Personen, die eigentlich in einen anderen Staat zurückgeschafft werden sollen, haben Anspruch auf Kleidung und Geldleistungen. Das Urteil könnte die Debatte über die Schweizer Nothilfe neu befeuern.
In der EU macht der Gerichtshof die Asylpolitik
EuGH stärkt Rechte von Asylbewerbern – und stellt die Schweizer Praxis infrage
08.06.2026

Nur Nothilfe wie in der Schweiz reicht in der EU nicht – das entschied der Gerichtshof der EU. Bild: Keystone
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