Die Fakten: Mit den Rahmenverträgen verpflichtet sich die Schweiz, Teile des EU-Beihilferechts zu übernehmen. Dafür will der Bundesrat ein neues Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) erlassen. Der Ökonom, Jurist und SVP-Generalsekretär Henrique Schneider kritisiert den Entwurf in einem Beitrag in der Zeitschrift Jusletter scharf: Er sei verfassungsrechtlich fragwürdig, schwäche die Kantone und gehe teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.
Bundeshaus-Insider über das Beihilfeüberwachungsgesetz für die Rahmenverträge
Mehr EU-Kontrolle, weniger Kantonsautonomie
13.06.2026

Der Kanton Graubünden und dessen Rhätische Bahn unterstehen in Zukunft dem Beihilferecht der EU – mit Folgen für die Souveränität des Bergkantons. Bild: Keystone