Weitgehendes Gesundheitsabkommen in den Rahmenverträgen

WHO-Regeln für die Schweiz durch die Hintertüre

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02.02.2026
Die Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation WHO sind teil des Gesundheitsabkommens und des damit  zu übernehmenden EU-Rechts. Bild: Keystone
Die Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation WHO sind teil des Gesundheitsabkommens und des damit zu übernehmenden EU-Rechts. Bild: Keystone

Die Fakten: In den Rahmenverträgen ist ein Gesundheitsabkommen mit der EU enthalten, das enge Kooperation bei Krankheitsbekämpfung verspricht – zu Lasten der Eigenständigkeit der Schweiz und insbesondere der Kantone, welche für die Gesundheitsversorgung zuständig sind. 

Warum das wichtig ist: Die Schweiz würde sich mit dem Gesundheitsabkommen zur Übernahme von EU-Recht verpflichten, worin auch die Vorschriften und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO enthalten sind.