Die Fakten: In den Rahmenverträgen ist ein Gesundheitsabkommen mit der EU enthalten, das enge Kooperation bei Krankheitsbekämpfung verspricht – zu Lasten der Eigenständigkeit der Schweiz und insbesondere der Kantone, welche für die Gesundheitsversorgung zuständig sind.
Warum das wichtig ist: Die Schweiz würde sich mit dem Gesundheitsabkommen zur Übernahme von EU-Recht verpflichten, worin auch die Vorschriften und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO enthalten sind.
