Die Fakten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält Dänemarks sogenanntes «Ghetto-Gesetz» für potenziell diskriminierend. Ob es gegen EU-Recht verstösst, müssen nun nationale Gerichte überprüfen.
Warum das wichtig ist: Das Urteil des EuGH zeigt, wie der Gerichtshof der EU direkt in die demokratischen Entscheide der EU-Mitgliedsländer eingreift. Mit den Rahmenverträgen der Schweiz mit der EU würde dies genau geschehen – einfach über den Umweg eines Schiedsgerichts.
