Asylpolitik

Identitätsprüfung bei Asylsuchenden: Der Bund gibt keinen Einblick in Handy-Analysen

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25.07.2025
Dürfen seit dem 1. April 2025 ausgewertet werden: Mobiledatenträger von Asylsuchenden. Bild: Keystone
Dürfen seit dem 1. April 2025 ausgewertet werden: Mobiledatenträger von Asylsuchenden. Bild: Keystone

Die Fakten: Seit letztem April dürfen die Asylbehörden Mobiltelefone und andere Datenträger von Asylbewerbern auswerten, um ihre Identität zu erfahren. Doch obwohl eine dreimonatige Pilotphase inzwischen abgelaufen ist, verschweigt der Bund bis auf Weiteres, wie erfolgreich solche Auswertungen sind.

Warum das wichtig ist: Seit dem 1. April 2025 ist die Auswertung von Handys und anderen Datenträgern gemäss dem Asylgesetz möglich.