Die Fakten: Im EWR-Abkommen hätte die Schweiz die Personenfreizügigkeit «aus ökologischen Gründen» aussetzen können. In den Rahmenverträgen ist das nicht vorgesehen.
Warum das wichtig ist: Was unsere Diplomaten in Sachen Schutzklausel ausgehandelt haben, bringt nichts. Bitte nachsitzen.