Bundesgericht ermöglicht Verbot von Männer-Studentenverbindung

Zofingia verliert gegen ein PDF: Gleichstellungsstrategie 2030 bringt juristische Kehrtwende

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07.05.2025
Mitglieder der Zofingia Basel. Bild: Zofingia
Mitglieder der Zofingia Basel. Bild: Zofingia

Die Fakten: Das Bundesgericht erlaubt der Universität Lausanne und der EPFL, der Studentenverbindung Zofingia, die Anerkennung als universitäre Vereinigung zu verweigern.

  • Im Urteil stützen sich die Richter auf die Gleichstellungsstrategie 2030 – ein Verwaltungsdokument aus dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.

  • Die Studentenverbindung nimmt die Sache gelassen. Die Zofingia sei wieder im Gespräch.

Warum das wichtig ist: Im Jahr 2014 sah das Bundesgericht keinen Widerspruch darin, dass eine rein männliche Studentenverbindung von der Universität Lausanne anerkannt wird.

  • Damals galt: Die Vereinigungsfreiheit und Gleichbehandlung von studentischen Vereinen sei höher zu gewichten als das Anliegen der Universität, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.

  • Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der Zofingia sei für Frauen in beruflicher Hinsicht nicht derart bedeutend, dass sie nicht auf andere Netzwerke ausweichen könnten.

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