Die Fakten: Das Bundesgericht erlaubt der Universität Lausanne und der EPFL, der Studentenverbindung Zofingia, die Anerkennung als universitäre Vereinigung zu verweigern.
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Im Urteil stützen sich die Richter auf die Gleichstellungsstrategie 2030 – ein Verwaltungsdokument aus dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann.
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Die Studentenverbindung nimmt die Sache gelassen. Die Zofingia sei wieder im Gespräch.
Warum das wichtig ist: Im Jahr 2014 sah das Bundesgericht keinen Widerspruch darin, dass eine rein männliche Studentenverbindung von der Universität Lausanne anerkannt wird.
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Damals galt: Die Vereinigungsfreiheit und Gleichbehandlung von studentischen Vereinen sei höher zu gewichten als das Anliegen der Universität, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
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Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der Zofingia sei für Frauen in beruflicher Hinsicht nicht derart bedeutend, dass sie nicht auf andere Netzwerke ausweichen könnten.
