Die Fakten: Ende April hat der Bundesrat entschieden, die völkerrechtlichen Verträge mit der EU lediglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das letzte Wort dazu liegt allerdings beim Parlament.
Warum das wichtig ist: Der Bundesrat argumentiert in seinem Entscheid sehr formaljuristisch – das ist vertretbar, aber ob es politisch auch klug ist, bleibt offen. Mit Blick auf die politische Tragweite der Verträge würde sich eine Unterstellung unter das obligatorische Referendum aufdrängen, der Bundesrat hätte die Möglichkeit dazu. Warum er sie nicht genutzt hat, bleibt sein Geheimnis. Das gilt auch für den Umstand, dass er die institutionellen Elemente, welche das erste Abkommen letztlich zum Absturz gebracht haben, wieder miteinbezogen hat.
