Die EU will mit Diskriminierung und Drohungen den Abschluss eines ungleichen Vertrages mit der Schweiz erzwingen. Damit widerspricht sie ihren eigenen Werten, insbesondere (aber nicht nur) dem sakrosankten Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz. Es stellt sich ganz konkret die Frage, ob das angestrebte Vertragspaket mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit dem EU-Recht selbst vereinbar wäre.
Rahmenabkommen 2.0 mit der Schweiz
Kommission und Rat foutieren sich um das europäische Recht
06.02.2025

Trotz gemeinsamer Freude: Bei den Rahmenverträgen verletzt die EU ihre eigenen Werte: Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Bild: Keystone