Die Fakten:
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Die EU hat im Juli eine neue «Sorgfaltspflichten-Richtlinie» beschlossen, die noch weiter geht als die «Nachhaltigkeits-Richtlinie» von 2022.
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Firmen mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz oder 1’000 Mitarbeitern müssen noch mehr Kontrollen in ihren Lieferketten durchführen und können verklagt oder von einer staatlichen Behörde gebüsst werden.
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Die Mitgliedsländer der EU haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
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Ob das überhaupt geschieht, ist unklar. Länder wie Deutschland oder Österreich wehren sich dagegen – selbst Sozialdemokraten und Grüne.
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Die Schweiz ist nicht verpflichtet, die Regulierung zu übernehmen. Die Bundesverwaltung lobbyiert trotzdem dafür, dass die Schweiz mitmacht – und zwar «vollständig».
