Umgehung des Öffentlichkeitsprinzips
Das Justizdepartement hat den neuen Asylchef ernannt – ohne sich an die klaren Vorgaben des Bundesrates zu halten, der eine schriftliche Dokumentation des Auswahlverfahrens verlangt. Stattdessen hat sich die Findungskommission auf mündliche Anhörungen beschränkt.
Das Vorgehen hat System: Immer häufiger entziehen sich Bundesrat und Verwaltung der öffentlichen Kontrolle, indem sie bewusst auf schriftliche Aufzeichnungen verzichten. Das Öffentlichkeitsgesetz, das eigentlich den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten garantiert, wird so systematisch ausgehebelt. Ganz nach dem Motto: Was nicht schriftlich vorliegt, kann auch nicht per Gesuch eingefordert werden. Warum das schädlich ist für die Aufgabe des Journalismus als «Public Watchdog» und die Medienfreiheit ernsthaft bedroht, erfahrt ihr in dieser Folge.
Nebelspalterinnen live am Podcast Festival in Zürich
Datum: 9. November 2024
Zeit: 11:00 Uhr
Ort:
@ Frame
Lagerstrasse 104, 8004 Zürich
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Shownotes
- «Missachtete Weisungen, Geheimtreffen, fehlende Dokumente: Das Bundeshaus wird zur Dunkelkammer»: (NZZ am Sonntag)
- Website «Öffentlichkeitsgesetz.ch»: Link
- Der Fall Dammann: «Die Schweiz hat Mühe mit der Meinungsfreiheit»: (Swissinfo.ch)
- Zugang zu amtlichen Dokumenten: (admin.ch)
- Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung: (Link)