Zur Rolle von Schiedsgerichten

Das Bundesgericht, der EuGH und die Unparteilichkeit

Laut Prof. Baudenbacher verliert das Schweizer Bundesgericht mit den Rahmenverträgen stark an Bedeutung: «Es gäbe nach dem RA 2.0 kein Verfahren, bei dem das Bundesgericht auch nur ein Wort zu sagen hätte.» Bild: Archiv
Laut Prof. Baudenbacher verliert das Schweizer Bundesgericht mit den Rahmenverträgen stark an Bedeutung: «Es gäbe nach dem RA 2.0 kein Verfahren, bei dem das Bundesgericht auch nur ein Wort zu sagen hätte.» Bild: Archiv

Das Schweizer Bundesgericht hat am 3. April 2024 im Fall Spanien gegen EDF Energie Nouvelles (siehe hier) in einem Grundsatzurteil die Zuständigkeit von Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz für Investitionsstreitigkeiten innerhalb der EU bestätigt.

Schiedsgerichte sind nicht-staatliche Gerichte, die aufgrund einer Abrede der beteiligten Parteien zum Einsatz kommen. Das Bundesgericht hat sich damit klar von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) distanziert. Es hat ausgeführt, die „uneingeschränkte Zustimmung“ zur Unterwerfung einer Streitigkeit unter ein Schiedsverfahren gemäss Art. 26(3)(a) des Energiechartavertrags (ECT) von 1994 sei auf EU-interne Streitigkeiten anwendbar.

Der ECT ist ein Rahmen zur multilateralen Zusammenarbeit im Bereich Energie. Dem Bundesgericht zufolge ist der Abschluss einer Schiedsvereinbarung nicht mit dem EU-Recht unvereinbar, weil die Streitbeilegungsmechanismen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keinen Vorrang vor denen des ECT haben.