Somms Memo

Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs. Des Skandals zweiter Teil.

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11.04.2024
The Beauty and the Beast: Der EGMR in Strassburg. Bild: Keystone
The Beauty and the Beast: Der EGMR in Strassburg. Bild: Keystone
Die Fakten: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist der Auffassung, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Klimawandel.
 
Warum das wichtig ist: Lange wollte die Schweiz die Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnen. Sie hätte es besser unterlassen. Es ist Zeit, sich zurückzuziehen.