Shownotes
Rund 700'000 Menschen erhalten mit den EU-Verträgen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Das verstosse gegen die Verfassung, sagt alt Bundesrichter Hansjörg Seiler. Die Schweiz könne den dauerhaften Aufenthalt mit den Verträgen nicht mehr beschränken, obwohl die Masseneinwanderungsinitiative genau das verlangt. Für eine Annahme der Verträge wäre deshalb eine Verfassungsänderung nötig. Camille Lothe hat Seiler anlässlich der Pressekonferenz der Juristen für das obligatorische Referendum zum Gespräch getroffen.
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Obligatorisches Referendum für die «Bilateralen III»? (Jusletter)