Justiz
Richterliche Unabhängigkeit
Wahl der Richter nur auf Zeit: Bundesgericht in Lausanne. Bild: Keystone
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Der Begriff richterliche Unabhängigkeit beschreibt die Autonomie des Richters dem Staat gegenüber. Das Zwillingskonzept ist Unparteilichkeit. Es bedeutet, dass die Richterin keine Partei bevorzugen darf. Ein nicht unabhängiger und nicht unparteilicher Richter ist befangen und muss in den Ausstand treten. Diktatorische Systeme kennen keine Unabhängigkeit.