Was bringt das Stromabkommen?
Mit dem Stromabkommen wird die Schweiz in den EU-Strommarkt integriert und muss EU-Recht übernehmen, wenn es den Strom betrifft. Das erleichtert den Handel der Schweizer Stromfirmen.
Die Schweiz ist vor allem im Winter auf Stromimporte angewiesen, besonders wenn 2032 und 2033 die beiden Atomkraftwerke in Beznau abgestellt werden. Das Abkommen erhöht die rechtliche Kapazität zum Import von Strom in die Schweiz. Das dürfte für die Versorgungssicherheit wichtig sein.
Noch viel wichtiger ist jedoch die Produktion von Strom in der Schweiz und im nahen Umfeld, damit bei Problemen überhaupt Strom verfügbar ist. Daran ändert das Abkommen nichts.
Im Gegenteil: Nach einer Übergangsphase von sechs Jahren müssen die Wasserkraftreserven und die Gaskraftwerke zur Sicherung der Versorgungssicherheit den EU-Beihilferegeln entsprechen. Die Schweiz kann also für sich nur noch vorsorgen, wenn die EU damit einverstanden ist.
Auch die Beteiligungen der Kantone an Stromunternehmen, Kraftwerken oder die Konzessionsvergabe unterstehen in Zukunft dem Beihilferecht der EU. Sie können ihre Politik nur noch im Rahmen der EU-Gesetzgebung selber gestalten. Direkt betroffen von diesen EU-Beihilferegeln sind rund 250’000 Besitzer von Solaranlagen: politisch festgesetzte Mindestpreise und Abnahmegarantien für Schweizer Solarstrom sind nicht mehr zulässig.