PCR-Tests taugen «nicht für den Alltag»
"Nur für Forschungszwecke»: Brisante Aussagen zu Sinn und Unsinn von PCR-Tests.
Es ist eine kleine Sensation, was eine engagierte Bürgerin und Mutter von Schulkindern aus Scuol im Unterengadin herausgefunden hat. Oder genauer gesagt: Was sie herausgepresst hat. Sie führte eine monatelange Korrespondenz mit den Gesundheitsbehörden des Kantons Graubünden. Eigentlich hatte sie nur eine einfache Frage: Sie wollte eine statistische Auswertung der Pools-Tests an den Schulen, für den Zeitraum des ersten Halbjahrs 2021. Im Laufe der Korrespondenz, die von Seiten des Kantons sehr schleppend verlief, hakte sie dann nach. Insbesondere interessierte sie die Frage, was es mit den Resultaten auf sich habe, die sogenannt «inconclusive» sind, also keine eindeutigen Schlüsse zulassen.
Scheibchenweise zur Wahrheit
Was dabei ans Licht kam, ist brisant. Die Wichtigste vorab: Der kantonsärztliche Dienst gibt zu, dass der PCR-Test für den Alltagsgebrauch untauglich sei.
Der für Covid-19 zuständige stellvertretende Kantonsarzt Dr. Jörg Schneider enthüllte die Wahrheit scheibchenweise. Am 7. Januar 2022 erklärte er in einer E-Mail: «Inconclusive heisst grenzwertig. Das heisst nicht eindeutig positiv und nicht eindeutig negativ. Bei den Poolproben gibt es diesen Grenzbereich, quasi die Grauzone zwischen weiss und schwarz.»
Keine klare Grenze zwischen «normal» und «krank»
Sechs Tages später, am 13. Januar 2022, liess Schneider die Katze aus dem Sack. Zuerst blieben seine Ausführungen noch im Allgemeinen: «Praktisch jeder medizinische Test weist eine Normalverteilung auf», schrieb er. «Das heisst, die Resultate sind ein Kontinuum, nicht ein Ja oder ein Nein.» In der Regel werde ein Grenzwert definiert, bei dem etwas als «normal» oder «krankhaft» angeschaut werde. Eine «absolute Grenze» gebe es nicht. Das Festsetzen eines Grenzwerts sei «teilweise arbiträr», also willkürlich.
Für die Pooltests an den Schulen habe man sich entschieden, die Grenzen zwischen «normal» und «krankhaft» nicht scharf zu ziehen, sondern einen Grenzbereich offen zu lassen – eben die «nicht eindeutigen» Werte. Im Gegensatz dazu definiere jeder Hersteller für seine PCR-Maschinen bei den Einzeltests einen fixen Grenzwert.
PCR-Test kann Ansteckung nicht feststellen
Soweit die Erklärungen zum Thema der «nicht eindeutigen Resultate». Der eigentliche Knüller sind nun aber die Aussagen zur Brauchbarkeit oder eben Nicht-Brauchbarkeit der PCR-Tests. Diese weisen bekanntlich genetisches Material nach, also DNA oder RNA. Dazu Schneider: «Dabei kann der Test nicht unterscheiden, ob dieses Material von einem lebenden oder einem toten Wesen stammt.» Und weiter: «Auch bei der Suche nach viraler RNA oder DNA kann der Test nicht angeben, ob dieses Material, von dem die Probe stammt, die Fähigkeit hat jemanden anzustecken oder nicht.»
«Nur für Forschungszwecke brauchen»
Schneider führt weiter aus: Wolle man tatsächlich schauen, ob virales Material ansteckend sei oder nicht, müsse man «sehr aufwändige Versuche an Zellkulturen» machen, was zudem «sehr zeitintensiv» sei. «Das heisst, man kann diese nur für Forschungszwecke brauchen, nicht für den Alltag.» Dennoch sagt Schneider: «Es gibt im medizinischen Alltag keine bessere Nachweismethode für Viren als den PCR-Test.»
Damit war Schluss mit den Auskünften: «Wir werden in dieser Angelegenheit keine weitere Korrespondenz mehr führen.» Ende der Durchsage.
Kanton greift Informantin an
Die Frage drängt sich auf: Warum wurden die PCR-Tests flächendeckend eingesetzt, wenn sie doch selbst nach Angabe des zuständigen Kantonsarztes des Super-Test-Kantons Graubünden nicht wirklich zum Nachweis taugen, ob jemand krank und ansteckend ist oder nicht? Und warum hat man die Bevölkerung nicht darüber aufgeklärt?
Jörg Schneider antwortete nicht persönlich auf eine entsprechende Anfrage des «Nebelspalters». Mit einiger Verzögerung schrieb die Kommunikationsstelle Coronavirus Kanton Graubünden, die einschlägigen Aussagen seien lückenhaft und von der Informantin «böswillig verdreht» worden. Das ist eine unzutreffende Unterstellung, da der Schriftenwechsel dem «Nebelspalter» vollständig vorliegt.
Weiter betont das Gesundheitsamt von Graubünden, es spiele «keine Rolle,» dass beim PCR-Test «nicht die Infektiosität nachgewiesen wird». Zum Nachweis einer Ansteckung brauche es «den klinischen Kontext». Dann wird es etwas wirr: «Der klinische Kontext der Coronatests ist eine Pandemie. Dabei konnte wiederholt gezeigt werden, dass mit der Isolation von asymptomatischen Virusträgern die Ausbreitung verlangsamt werden konnte. Zumindest bis zu Omicron. Hier hat der Kontext geändert und das Screening nach asymptomatischen Personen wurde eingestellt.»
Top-Virologe Fauci bestätigt Befund
Die von Jörg Schneider im E-Mail-Verkehr gemachten Aussagen decken sich allerdings mit dem Befund des amerikanischen Spitzen-Immunologen Anthony Fauci. Der Berater von Präsident Joe Biden erklärte Ende 2021 vor laufenden Kameras ebenfalls, dass der PCR-Test zwar Virusmaterial finde, aber nicht feststellen könne, ob dieses tot oder lebendig sei. Darum könne mit dieser Methode auch nicht bestimmt werden, ob jemand ansteckend sei oder nicht. Genau diese Fakten bestätigten freiwillig-unfreiwillig auch die Gesundheitsbehörden des Kantons Graubünden in der Person des für Covid-19 zuständigen Vize-Kantonsarztes Schneider. Nachträgliche Verwedelungen hin oder her.