Medienpolitik im Umbruch
Das Subventionsgesetz für die Medien schoss gewaltig übers Ziel hinaus. Es wurde an der Urne deshalb aus gutem Grund abgeschmettert. Was bedeutet dies für die anstehenden medienpolitischen Abstimmungen?

Was müssen welche Medien genau leisten? Foto: Keystone
Es war zwar kein leicht errungener, aber trotzdem ein überlegener Sieg: Die missratene Vorlage über die Medienförderung wurde mit 54.6 Prozent verworfen. Und das völlig zu Recht. Denn sie krankte an Vielem, insbesondere aber an zweierlei: Nicht nur wären unsere Medien damit stärker und vor allem direkt vom Staat abhängig gemacht worden. Auch hätte man mittlerweile überholte Geschäftsmodelle (Fokus auf Print-Produkte) für immer zementiert – die zeitliche Befristung der Subvention wäre, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, später vom Parlament gesetzlich aufgehoben worden.
Angesichts der vehementen (und teils primitiven) Ja-Kampagne fällt das Verdikt der Stimmbevölkerung deutlich aus. Klar ist: Es will keine Presseförderung. Weder heute noch in Zukunft. Wie die bestehenden Zustellförderungen inskünftig im Einzelnen aussehen sollen, müssen wir freilich diskutieren. Wichtig ist aber die Quintessenz, dass das Stimmvolk weg will von staatlichen Subventionen, hin zu mehr Selbstverantwortung, Wettbewerb und Kreativität. Für die Verlage bedeutet dies, dass sie ihr Business so auszurichten haben, dass die Leser für ihre Produkte (wieder) bezahlen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die Chancen der anstehenden medienpolitischen Abstimmungen steht: Im kommenden Mai wird – sofern die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums bescheinigt – nämlich bereits über die Revision des Filmgesetzes, die sog. Lex Netflix, abgestimmt. Medienberichten zufolge steckt im Übrigen eine Initiative in der Pipeline, welche die SRG-Gebühren auf ein vernünftiges Mass reduzieren will.
Auf Kosten der Konsumenten
Zur Lex Netflix: Darüber habe ich in zwei Beiträgen bereits ausführlich Stellung bezogen (siehe hier und hier). Ich bin insofern befangen, da ich Präsident des Referendumskomitees bin. Das deutliche Nein zum Medienpaket stimmt mich zuversichtlich. Denn sowohl das abgelehnte Medien- sowie das Filmgesetz ziel(t)en beide darauf ab, einige Wenige extrem zu privilegieren – und dies letztlich auf Kosten der Konsumenten.
Das Filmgesetz sieht konkret vor, dass inländische wie ausländische Streaming-Anbieter neu gezwungen werden, mindestens vier Prozent ihres jährlich in der Schweiz erzielten Bruttoumsatzes (sic!) den Schweizer Filmschaffenden abzuliefern; andernfalls müssen sie (i.e., die privaten Unternehmen) eine entsprechende Ersatzabgabe ans Bundesamt für Kultur leisten. Es geht um jährlich 20 bis 30 Millionen Franken, die den privaten Unternehmen abgezwackt und umverteilt werden.
Zudem verlangt die Vorlage, dass die betroffenen Akteure mindestens 30 Prozent ihres Filmangebots für europäische Filme reservieren und diese Filme besonders kennzeichnen müssen, sodass sie auf den Video-Plattformen ohne Weiteres gefunden werden können.
Es braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, dass die Konsumenten damit über kurz oder lang unter die Räder geraten: Nicht nur führen der Investitionszwang und die damit verbundenen Kosten für die Privaten im zweistelligen Millionenbereich dazu, dass die Konsumenten tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Auch fällt die Freiheit, das zu sehen, was einem gefällt, ohne Not einer Filmquote zum Opfer, für welche eine (für die Schweiz unverbindliche) entsprechende EU-Regulierung Pate stand.
Wie das Mediengesetz wurde auch das Filmgesetz von der eigenen Lobby gezimmert. Nicht der freudeidgenössische Kompromiss stand im Zentrum (alle Anträge, welche sowohl eine Reduktion des Investitionszwanges als auch der Filmquote zum Inhalt hatten, wurden abgelehnt), sondern der Eigennutz und die extreme Privilegierung der eigenen Branche. Ein solches Vorgehen findet, das hat die Abstimmung über das Mediengesetz augenscheinlich gezeigt, in der Bevölkerung zu Recht keine Mehrheit. Für Bundesrat und Parlament, insbesondere aber für die Filmlobby, dürfte es nicht ohne Grund (wieder) eng werden.
Welche Bereiche muss die SRG abdecken?
Zur SRG-Initiative: Diese wirft eine wichtige Grundsatzfrage auf: Wie stark soll der Staat im Medienbereich operieren bzw. Einfluss nehmen? Im Kern geht es um die Zukunft des Service public – und deshalb auch um die SRG. Das abschlägige Votum der Stimmbevölkerung zur Medienförderung muss wohl so gelesen werden, dass sich die Bürger eine Zurückbindung des Staates im Medienbereich wünschen.
Das kommt nicht von ungefähr: Heute kann man praktisch von überall Onlinenews, Livestreams, Podcasts, etc. von allerlei Medien konsumieren. Die privaten Medienunternehmen bieten mittlerweile hervorragende Qualitätsarbeit an. Auch die SRG leistet im Ergebnis – von einigen Ausnahmen abgesehen – gute Arbeit. Sie erhält aber Gebührengelder, was zu grossen Wettbewerbsverzerrungen führt. Die SRG ist inzwischen denn auch zur grössten Hauptkonkurrentin für private Angebote geworden. Es ist nur Recht, wenn vor diesem Hintergrund darüber gestritten wird, ob Bereiche, die heute von der SRG bearbeitet werden, nicht (in grösserem Umfang als bislang) den Privaten überlassen werden sollen.
Aus dem Gesagten erhellt: Die medienpolitische Debatte geht weiter. Wir dürfen gespannt sein, in welche Richtung sich die Schweiz entwickeln wird.