Revision Sexualstrafrecht
Lukas Joos: «Wenn es dabei bleibt, bleibt das Schweizer Sexualstrafrecht absurd»
«Man muss sich einmal vor Augen halten: Aktuell wird ein Drittel der Vergewaltiger zu einer vollbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.» Bild: zvg
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Das Sexualstrafrecht soll revidiert werden. Doch wie? Darüber debattieren und streiten Bundes-, National- und Ständerat seit rund drei Jahren. Eine Einigung ist zur Zeit nicht in Sicht: Zuletzt hat der Ständerat in der Frühjahrssession mehrere Änderungen des Nationalrats wieder gekippt: