Das Bertschy-Paradoxon: Ist es Erwerbstätigkeit oder nicht?
Foto: Keystone
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Im März 2022 verdonnerte das Bundesgericht GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy zu einer Teilrückzahlung ihrer Mutterschaftsbeiträge. Drei Jahre zuvor habe Bertschy Mutterschaftsbeiträge kassiert sowie an Parlamentssitzungen teilgenommen – für die sie (zusätzlich) mit 7000 Franken Sitzungsgelder entschädigt wurde. Dies sei eine Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit gewesen.