Serafe-Gebühren
Bundesgericht: TV-Gebühren diskriminieren Singles nicht
Keine Erleichterung für Einzelhaushalte: Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde von Alex Bauert ab.
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Jährlich fallen 335 Franken pro Haushalt für die Radio- und TV-Gebühren an. Besonders belastend ist die Situation für Singles in Einzelhaushalten. Diese müssen im Verhältnis zu Familien mehr Geld für dieselbe Leistung abliefern. Gegen diese Diskriminierung wehrte sich Alex Bauert. Er verlangte, dass die Radio- und TV-Gebühren pro Kopf berechnet werden. Doch jetzt urteilt das Bundesgericht: Bei Radio und TV-Abgabe besteht keine Diskriminierung von Singles. Das Urteil liegt dem «Nebelspalter» vor