Kommentar zum Volkswillen
Wer repräsentiert den Volkswillen?
Jean-Jacques Rousseau prägte den Begriff der Wahlaristokratie als Vorläufer für die repräsentative Demokratie. (Bild: Wikimedia)
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Im Zusammenhang mit der medial verbreiteten Aussage, «die Kantone seien heute für das Rahmenabkommen», sind grundsätzliche Zweifel angebracht. Selbst wenn die «Stimme eines Kantons» an einer Konferenz innerhalb von kantonalen Exekutiven vorgängig durch Mehrheitsprinzip ermittelt wird, können Konferenzen von kantonalen Regierungsvertretern niemals den «Volkswillen» ihres Kantons verbindlich zum Ausdruck bringen.