Wer die Grundrechte feinsteuern will, höhlt die Freiheit aus
Verschärfte Werbeverbote für Tabakprodukte sollen den Jugendschutz stärken. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist fraglich. Sicher ist, dass es sich um eine von vielen kleinen Einschränkungen handelt, die an der Substanz des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit nagen.
Als die Zigarettenwerbung noch mehr Geschmackssache und behördlich weniger gehemmt war: ein Plakat aus dem Jahr 1991.
Bild: Keystone
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Das Parlament hat sich in der laufenden Session erneut mit dem Tabakproduktegesetz befasst, das die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Konsums von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten schützen soll. Das Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Den Initianten dürften die geplanten Verschärfungen zu wenig weit gehen.