Tiefe Ausschaffungsquote: Die Härtefallklausel wird zum Normalfall
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Vor über zehn Jahren haben die Schweizer Stimmbürger die Ausschaffungsinitiative angenommen. Daraufhin wurde der Gesetzesartikel 66a dem Strafgesetzbuch hinzugefügt. Seit Oktober 2016 ist er in Kraft und besagt, dass Ausländer, die wegen definierten strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5–15 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik legen aber eine deutliche Abhängigkeit zur Strafe nahe.