Nebelspalter-Dossiers zu den Rahmenverträgen

Wie ist das genau mit der dynamischen Rechtsübernahme?

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22.11.2025
Das Nebelspalter-Dossier zu den Rahenverträgen wird laufend ausgebaut – mit Fakten, Analysen und Videos. Bild: Keystone
Das Nebelspalter-Dossier zu den Rahenverträgen wird laufend ausgebaut – mit Fakten, Analysen und Videos. Bild: Keystone

Wir bauen das Nebelspalter-Dossier zu den Rahmenverträgen laufend aus. Die ersten beiden Ergänzungen betreffen die «dynamische Rechtsübernahme». Dabei gehen wir auf zwei Argumente der Befürworter ein, die man oft hört. 

«Aber das ist doch heute schon so!»

Befürworter der Rahmenverträge argumentieren, die Schweiz übernehme bereits heute EU-Recht, weshalb die dynamische Rechtsübernahme kaum eine Veränderung bringe. Tatsächlich erfolgt die Übernahme bislang jedoch freiwillig, meist um den Handel mit der EU zu erleichtern. Mit den Rahmenverträgen würde daraus eine völkerrechtliche Verpflichtung, die der EU ermöglicht, bei jedem vermeintlichen Verstoss der Schweiz Ausgleichsmassnahmen zu verhängen. Das stellt einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel dar. 

Lesen Sie hier weiter, warum die dynamische Rechtsübernahme etwas Neues ist. 

«Der Geltungsbereich ist klar definiert»

Der Bundesrat betont, der Geltungsbereich der Rechtsübernahme sei klar begrenzt. Doch aus den Abkommen selbst geht dies nur unzureichend hervor. Da zu den Zielen der Abkommen «Gleichbehandlung» und «gleiche Wettbewerbsbedingungen» gehören, ist unklar, warum die EU akzeptieren sollte, wenn die Schweiz EU-Regulierung nicht übernimmt. Ob das Schiedsgericht oder Gerichtshof der EU im Sinne der Schweiz entscheiden würden, bleibt fraglich. In vielen Verträgen ist der Geltungsbereich zudem vage formuliert, etwa beim Strom, Lebensmitteln oder Gesundheit.

Die Erfahrung zeigt, dass die EU Geltungsbereiche weit interpretieren kann, wie im Steuerstreit ab 2005, als Steuerregeln der Schweiz trotz fehlender Grundlage im Freihandelsabkommen beanstandet wurden. Künftig könnte die EU solche Auslegungen über das Streitbeilegungsverfahren durchsetzen.

Lesen Sie hier weiter, bei welchen Verträgen der Geltungsbereich wie definiert ist. 

Mein Fazit: Die Schweiz übernimmt heute schon EU-Normen, aber freiwillig. Mit den Rahmenverträgen würde die Rechtsübernahme verpflichtend, ausgedehnter und rechtlich riskanter.

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