Die Fakten: Das Mandat des Bundesrates für die Rahmenverträge forderte die Verhandler über die Personenfreizügigkeit auf, die bestehenden Ausnahmen abzusichern, eine Lösung für die Spesenregelung zu finden und die heutige Schutzklausel zu konkretisieren. Beides wurde nicht erreicht – und doch hält der Bundesrat fest, dass das Mandat erfüllt worden sei.
Warum das wichtig ist: Ob die Verhandlungen wirklich erfolgreich waren, wird zu einem wichtigen Kriterium bei der Beurteilung der Rahmenverträge. Und ob der Bundesrat ehrlich argumentiert, ist eine Frage der politischen Kultur.