Was hat Norwegen beschlossen und was sind die Auswirkungen?
Carl Baudenbacher: Norwegen hat 2022 eine Anhebung der Vermögenssteuer auf bis zu 1,1 Prozent des Vermögens beschlossen. Das tönt nach wenig, es geht aber um Millionenbeträge. Der Staat greift damit konfiskatorisch auf rechtmässig erworbenes Eigentum zu.
Was sind die konkreten Folgen?
Wer ein Unternehmen besitzt, muss sich eine Dividende auszahlen, um die Vermögenssteuer zu bezahlen. Das Geld fehlt dann für Investitionen.
Wie haben die Steuerzahler reagiert?
Besitzer von grossen Vermögen sind weggezogen – viele in die Schweiz. Kleine und mittlere Unternehmen haben diese Flexibilität nicht. Es gibt Fälle, in denen Unternehmer Kredite aufnehmen mussten, um die Steuern zu bezahlen.
Die Studie behauptet, dass diese Steuerpolitik diskriminierend ist. Inwiefern?
Ausländische Investoren zahlen die Steuer nicht, solange sie ihren Wohnsitz nicht in Norwegen haben. Das Vermögen eines Schweden wird in Norwegen also nicht besteuert, selbst wenn es zum Beispiel Anteile eines norwegischen Unternehmens ist. Das ist eine Diskriminierung der Inländer gegenüber den Ausländern.
Was kann man rechtlich dagegen unternehmen?
Unsere Untersuchung zeigt, dass die Eigentumsgarantie in der norwegischen Verfassung so offen formuliert ist, dass man durchaus gegen die vergleichsweise hohe Vermögenssteuer und die Wegzugsteuer klagen könnte. Unser Buch zeigt, dass eine solche Vermögenssteuer in zahlreichen anderen Ländern unzulässig wäre. Erste Klagen sind eingereicht oder hängig.
Was kann die Schweiz daraus lernen?
Das Bundesgericht hat in seiner Rechtssprechung eine konfiskatorische Besteuerung unterbunden. Aber es gibt auch bei uns ein breites Ermessen in der Frage, was unter die Eigentumsgarantie fällt. Und die Politik hat immer wieder Lust, auf Vermögen zuzugreifen.
Zum Beispiel mit einer Erbschaftssteuer.
Zum Beispiel – und die Schweiz hat ja schon eine Vermögenssteuer. Der Steuerwettbewerb hat allerdings eine dämpfende Wirkung auf die Politik. Es lässt sich aber festhalten, dass jede Steuer, die an die Substanz geht und potente Steuerzahler aus dem Land treibt, ein Eigengoal darstellt.
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