Die Fakten: Ein aktuelles Pilotprojekt des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt, dass die Verkürzung der Voranmeldefrist für EU-Dienstleister die Wirksamkeit der Lohnkontrollen in der Schweiz erheblich beeinträchtigen könnte.
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In Risikobranchen wie dem Baugewerbe konnten bis zu 70 Prozent der Meldungen innerhalb der verkürzten Frist nicht kontrolliert werden.
Warum das wichtig ist: Mit dem neuen EU-Vertrag wird die Voranmeldefrist für EU-Arbeitnehmer von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage verkürzt. Die Gewerkschaften kritisieren seit langem, dass damit der Schweizer Lohnschutz geschwächt werde.
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Sie fordern für ihre Zustimmung zum Abkommen entsprechende Gegenmassnahmen in der Schweiz.