Rahmenverträge mit der EU

Pilotprojekt bestätigt: Lohnschutz im EU-Deal nicht gewährleistet

«Der Lohnschutz ist nicht gewährleistet»: Pierre Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des SGB vom 31. Januar 2025 zu den neuen Abkommen mit der EU. Bild: Keystone
«Der Lohnschutz ist nicht gewährleistet»: Pierre Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des SGB vom 31. Januar 2025 zu den neuen Abkommen mit der EU. Bild: Keystone

Die Fakten: Ein aktuelles Pilotprojekt des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt, dass die Verkürzung der Voranmeldefrist für EU-Dienstleister die Wirksamkeit der Lohnkontrollen in der Schweiz erheblich beeinträchtigen könnte. 

  • In Risikobranchen wie dem Baugewerbe konnten bis zu 70 Prozent der Meldungen innerhalb der verkürzten Frist nicht kontrolliert werden.

Warum das wichtig ist: Mit dem neuen EU-Vertrag wird die Voranmeldefrist für EU-Arbeitnehmer von acht Kalendertagen auf vier Arbeitstage verkürzt. Die Gewerkschaften kritisieren seit langem, dass damit der Schweizer Lohnschutz geschwächt werde.

  • Sie fordern für ihre Zustimmung zum Abkommen entsprechende Gegenmassnahmen in der Schweiz.