Kommentar

Keine falschen Folgerungen aus dem Swissgrid-Urteil des EuGH!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bild: Archiv
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bild: Archiv

Die EU-Kommission schloss Swissgrid von der europäischen Stromplattform TERRE aus, um den politischen Druck auf die Schweiz zu erhöhen, den «Rahmenvertrag» abzuschliessen. Swissgrid verlor vor dem Gericht der EU (EuG). Der EuGH hob das Urteil auf und verwies den Fall an das EuG zurück. Freunde des Rahmenabkommens glauben nun, damit sei der Beweis erbracht, dass der EuGH im Verhältnis zur Schweiz neutral sei. Aber dieser Schluss ist unhaltbar.